Hallo, hab mal eine Frage: Ich habe ein Leasingauto angezahlt mit 10.000€ und die MwSt. dafür zurückbekommen. Diese wird als Zahlungseingang gebucht und muss auch versteuert werden. Sind dies auch Aufwandskosten, die ich als Ertrag in die Aufstellung des Fahrtenbuchs erfassen muss (führe Fahrtenbuch und erfasse die privaten Kosten am Jahresende). Danke für eine Info.
Anzahlung Leasingauto erfassen
- Neuer100
- Unerledigt
-
-
Das kommt darauf an - es kann sich hier um Mietkauf handeln, das ist anders zu behandeln als reine Miete (Leasing). Zum anderen ist wichtig, ob Bilanzierer oder EÜ-Rechner.
Besprich das Ganze mit deinem steuerlichen Berater - das hat nämlich zunächst nichts mit der Programmbedienung zu tun sondern ist eine Frage der Buchhaltung.
-
Das kommt darauf an - es kann sich hier um Mietkauf handeln, das ist anders zu behandeln als reine Miete (Leasing). Zum anderen ist wichtig, ob Bilanzierer oder EÜ-Rechner.
Besprich das Ganze mit deinem steuerlichen Berater - das hat nämlich zunächst nichts mit der Programmbedienung zu tun sondern ist eine Frage der Buchhaltung.
Wenn es danach geht, dürften etwa 50% der Beiträge nicht eingestellt werden. Meist geht es doch darum, wie buche ich was und wie. Und Bilanzierer arbeiten sicher nicht mit EüR. Einen steuerlichen Berater habe ich nicht, da ich für die geringen Umsätze nicht noch hunderte Euro für einen Steuerberater ausgeben möchte.
-
Das ist auch in Fällen dann sofort von einem Moderator geschlossen worden. Fakt ist, dass diese Frage nichts mit der Programmbedienung zu tun hat. Und wenn du kein Geld für einen steuerlichen Berater hast, zahlst du eben "Lehrgeld" beim Finanzamt.
Suche in der steuerlichen Hilfe deines Programmes oder im Internet - es gibt da diverse Hinweise (die mehr oder weniger richtig sind, je nachdem, wer hier Auskunft gibt). Und Fakt ist auch, dass es sehr viele Leute gibt, die ihre Buchungen mit einem Programm wie deinem machen und dann alles zum steuerlichen Berater geben, der daraus dann eine Bilanz "zaubern" muss.
Aber solange du nicht einmal weißt, ob Mietkauf oder reines Leasing, kann man dir nicht einmal allgemein helfen. Hierzu gibt es den Leasingerlass der Finanzverwaltung, den kannst du auch herunterladen und lesen.