Verluste aus Selbstständigkeit absetzen

  • Hallo,


    kann man Verluste aus Selbstständigkeit von der Einkommenssteuer absetzen, wenn man im betreffenden Jahr sowohlselbstständig als auch (in einer anderen Branche) angestellt war?


    Danke!

  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewerbe oder freiberuflich), EÜR erstellen ist Pflicht und diese elektronisch übermitteln. Ansonsten einfach einmal hier auf die Suche gehen, diese Frage ist schon öfter beantwortet worden.

  • ... kann man Verluste aus Selbstständigkeit von der Einkommenssteuer absetzen, ...

    Das ist doch nicht das Problem. Als selbständig tätiger Unternehmer hast Du, je nach Art der Tätigkeit, vor Aufnahme der Tätigkeit ein Gewerbe (§ 15 EStG) anzumelden oder das Finanzamt formlos über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (§ 18 EStG) in Kenntnis zu setzen.


    Deine Einkünfte hast Du insoweit in jedem Fall über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu ermitteln und dem Finanzamt elektronisch einzureichen. Ob dann evtl. steuerliche Liebhaberei etc. zu beachten ist, wird das Finanzamt schon prüfen.

  • Die EÜR wird negativ sein, da ich zwei Monate beruflich freigestellt war und somit selbstständig tätig wurde. Dann habe ich den Arbeitgeber gewechselt und hatte keine Zeit mehr für die Selbstständigkeit. Selbstständigkeit ist angemeldet. Das negative Ergebnis der EÜR möchte ich eben auf die Einkommenssteuer anrechnen.

  • Das negative Ergebnis der EÜR möchte ich eben auf die Einkommenssteuer anrechnen.

    Dann musst Du aber in jedem Fall damit rechnen:

    Ob dann evtl. steuerliche Liebhaberei etc. zu beachten ist, wird das Finanzamt schon prüfen.


    Und bei Betriebsaufgabe, auch nach kurzem Zeitraum, wird es noch komplizierter (Ermittlung Übergangsgewinn und Aufgabebilanz).

  • Die EÜR wird negativ sein, da ich zwei Monate beruflich freigestellt war und somit selbstständig tätig wurde. Dann habe ich den Arbeitgeber gewechselt und hatte keine Zeit mehr für die Selbstständigkeit. Selbstständigkeit ist angemeldet. Das negative Ergebnis der EÜR möchte ich eben auf die Einkommenssteuer anrechnen.

    Wo? Beim Gewerbeamt oder den amtlichen Fragebogen des Finanzamtes ausgefüllt? Beabsichtigst du, die Tätigkeit weiterhin zu erledigen? Nach deiner Schilderung eher nicht (siehe Hinweise von miwe4)