Wo meine spanische Ferienimmobilie im Programm angeben?

  • Hallo zusammen,


    eins vorneweg, ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, war aber teilweise widersprüchlich.

    Letztes Jahr hatte ich die Buhl die vermietete Ferienimmobilie in Spanien bei "Vermietung und Verpachtung" eingetragen, was im Prinzip auch wie eine deutsche Immobilie aussah und zusätzlich noch in Ausländische Einkünfte.

    War das richtig so oder war es falsch mit der Eintragung in Vermietung und Verpachtung noch zusätzlich?


    Denn dieses Jahr hatte ich schon einen recht hohen Gewinn, und wenn ich es in das Programm eintrage eine heftige Rückzahlung.


    Danke für Infos.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Frage wo meine eine Spanische Ferienimmobilie im Programm angibt“ zu „Wo meine eine Spanische Ferienimmobilie im Programm angeben?“ geändert.
  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wo meine eine Spanische Ferienimmobilie im Programm angeben?“ zu „Wo meine spanische Ferienimmobilie im Programm angeben?“ geändert.
  • Letztes Jahr hatte ich die Buhl die vermietete Ferienimmobilie in Spanien bei "Vermietung und Verpachtung" eingetragen, was im Prinzip auch wie eine deutsche Immobilie aussah und zusätzlich noch in Ausländische Einkünfte.

    War das richtig so oder war es falsch mit der Eintragung in Vermietung und Verpachtung noch zusätzlich?

    Du meinst diesbezüglich wohl auch Deinen Post: Eingabe einer spanischen Ferienimmobilie


    Das solltest Du doch spätestens nach Erhalt des ESt-Bescheides gemerkt haben und nachvollziehen können.


    Deine ganzen Threads habe ich mal in die entsprechenden Steuerbereiche der Jahre verschoben. Bitte künftig bei neuen Threads beachten! ;)

  • Genau, das wurde damals nicht beantwortet und im Bescheid 2022 ist auch auf eine fehlende oder ungenaue Angabe in Anlage V hingewiesen worden.


    Deshalb noch einmal die Frage an jemanden der auch eine vermiete Ferienwohnung in Spanien hat, ob Anlage AUS ausreicht oder man es wirklich in Anlage V auch noch angeben muss.

    Wenn nicht rufe ich eben mal beim Finanzamt an.

  • Für Ferienwohnungen gibt es die Anlage V-FeWo.

    Im übrigen bekommst du, wenn du in der Anlage AUS das Land und die Art der Einkünfte (Vermietung und Verpachtung) angibst, schon einen Hinweis, wo du Eingaben zu machen hast.

    Habe ich innerhalb weniger Minuten durch Klick in das Formular AUS herausgefunden.

  • Anlage V-FeWo - wo soll das sein?


    Art der Einkünfte in AUS kann ich nur "Andere Ausländische Einkünfte" oder "Ausländischer Spezial-Investmentfond" auswählen, aber nichts mit Vermietung und Verpachtung, wie ich es eigentlich bräuchte.

    Oder ist das in "Steuerfreie ausländische Einkünfte"?

  • Genau, das wurde damals nicht beantwortet ...

    Weil Du nicht im zutreffenden Unterforum gepostet hast und zum wiederholten Mal auch nicht die genutzte Software benannt hast.


    Oder ist das in "Steuerfreie ausländische Einkünfte"?

    Das solltest Du doch eigentlich mittlerweile wissen, wenn man seit einiger Zeit Inhaber einer vermieteten ausländischen Immobilie ist. Und im Zweifel probiert man es aus, ob man dann zum gewünschten Ergebnis steuerpflichtige Einkünfte oder steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt und Anrechnung der ausländischen Steuer kommt.

  • Ich denke in Anlage AUS habe ich alles richtig drin, also


    Art der Einnahmen - Andere ausländische Einkünfte

    Staat - Spanien

    Einkunftsquelle - Vermietung Ferienimmobilie

    Enthalten in - V 84


    Einkünfte - xyz (mein Gewinn dort vor Steuern)

    Anzurechnende ausländische Steuern - xyz (Steuern, die ich in Spanien gezahlt habe)


    Wenn ich aber nun in Anlage V die Wohnung eingebe, kann ich nirgends diese als spanische Vermietung deklarieren, so denke ich die wird wie eine deutsche behandelt, denn der Gewinn nach allen Abzügen wird noch einmal voll versteuert mit ~30%

    Und das kann ja nicht sein.


    Also fehlt eine Art "Verlinkung" zwischen AUS und Anlage V (V84?)

  • Stimmt, hatte ich schon angegeben.


    Ich hatte noch ein bisschen ausprobiert. Wenn ich die spanische FeWo in V-V eingebe und AUS probehalber lösche, ist der nachzuzahlende Betrag doch um einiges noch höher, also scheint es doch zu stimmen und ich muss alleine für die Wohnung ca. 700,- nachzahlen.


    Stimmt es also, dass die Nachzahlung dafür in der Höhe ist, volle deutsche Besteuerung minus spanischer Steuer? Das käme in Etwa hin.