
CO2-Kostenanteil Vermieter
- blumenmeer1
- Unerledigt
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Bis jetzt habe ich nur diese zwei neuen Eingabefelder ("Enthaltene CO2 Menge" und "CO2-Steuer") bei der Rechnungseingabe für Brennstoffkosten entdeckt:
Die Felder müssen allerdings manuell ausgefüllt werden. Errechnet wird hier also leider nichts. Wie komme ich dann an diese Werte? Wieder über das besagte Tool vom BMWK?
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Hallo zusammen,
ich habe die entsprechenden Angaben beim Heizölkauf erfasst.
Jedoch rechnet das Programm noch nichts aus. Muss ich irgendwo nach zusätzliche Angaben erfassen?
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Gültigkeitszeitraum ?
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Wird der Gültigkeitszeitraum beim Heizölkauf nicht automatisch ermittelt?
Ich hatte aber auch schon den Zeitraum 01.01. bzw. 14.09.2023 bis 31.12.2023 ausprobiert. Da erfolgte auch keine Berechnung.
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Woher nimmt das Programm den Mieter und den Vermieteranteil?
Bei mir ist der Mieteranteil immer 100% und der Vermieteranteil 0%
wo kann ich das einstellen ?
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In der WISO-Vermieterrechnung das gesamt enthaltene CO2, in Kg eintragen.
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Hab ich drin, woher weiss das Programm das es z.B. 60% zu 40% aufteilen soll. Meine Rechnung ist als Brennstoffkosten erfasst. kann da nirgends einen Schlüssel für Co2 auswählen ?
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Trage mal 4.547,45 kg in die Rechnung enthalten CO2 Menge ein.
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Danke, ich hab die Qm Kg eingetragen, anstatt das ganze Gebäude.
.Jetzt passt es perfekt....
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Hallo,
wie sieht das mit den Sonderregelungen aus ?
Leider finde ich keine Möglichkeit dies einzutragen bzw. zu berücksichtigen.
ich beziehe mich auf folgendes :
Sonderregelungen beim CO2KostAufG
Der prozentuale Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten wird um die Hälfte gekürzt, wenn: öffentlich-rechtliche Vorgaben
- eine wesentliche energetische Verbesserung des Gebäudes
oder
- eine wesentliche Verbesserung der Heizanlage des Gebäudes verhindern.
Der Mieter trägt 100 Prozent der Kosten, wenn: öffentlich-rechtliche Vorgaben
- eine wesentliche energetische Verbesserung des Gebäudes
und
- eine wesentliche Verbesserung der Heizanlage des Gebäudes verhindern.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorgaben sind Denkmalschutzvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang von Wärmelieferungen oder die Lage der Liegenschaft im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Baugesetzbuch.
Der Vermieter kann sich auf diese Ausnahmeregelungen jedoch nur berufen, wenn er dem Mieter die Minderungsgründe nachweist.
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Eben drum, das sollte angepasst werden.
Ich habe z.B. ein Baudenkmal an dem ich keine wesentlichen energetischen Verbesserungen (z.B. Fassadendämmung) durchführen darf.
Auch die Heizung ist ein modernes Brennwertgerät und z.B. Solar oder Photovoltaik sind ebenfalls ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber hat es sich einfach gemacht indem er erlassen hat, dass der Vermieter dann einen Nachweis erbringen muss.
Leider haben ich noch niemanden gefunden, der mir einen rechtssicheren Nachweis erstellen kann oder gar weiß wie ein solcher aussehen müsste, weder Denkmalamt noch Schornsteinfeger oder Energieberater.
Hat hier schon jemand hier Erfahrung und könnte Tips geben ?
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Hallo zusammen,
ich bräuchte kurz Hilfe, wo kann ich bei WISO Vermieter 365 angeben mit welchem Faktor das Programm die CO2 Kostenaufteilung machen soll?Aktuell bringt mir das Programm 10% Vermieter 90% Mieter, was aber für unser Objekt nicht stimmt...Stimmt doch, da hatte ich mich verrechnet. Jährlicher Brennstoffverbrauch (kWh/a) * Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh) = Jährlicher Kohlendioxidausstoß kg CO₂/a
Jährlicher Brennstoffverbrauch und Jährlicher Kohlendioxidausstoß sind ja angegeben. Somit kennt das Programm auch den Kohlenstoffdioxidausstoß des vermietenden Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und weiß dementsprechend auch welcher Faktor anzuwenden ist.
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Hallo zusammen, ich erstelle erstmals testweise eine Heizkostenabrecnung, die bislang extern erstellt wurde. Die CO2 Berechnung ist auch erfolgt. Jetzt wurde für den Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2024 das Heizöl verbraucht, welches in 2023 gekauft wurde. Sehe ich das richtig, dass die CO2 Kosten des Jahres 2023 dabei berücksichtigt wurden? Ist das korrekt oder habe ich mich verguckt? Vielen Dank.
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Das Heizöl aus 2023 wird mit CO2-Steuer berücksichtigt, wenn die Werte aus der Rechnung übernommen werden.