Altersvorsorge Aufwendungen - Erstattete Beiträge

  • Hallo, ich stehe leider etwas auf dem Schlauch und komme nicht weiter.

    Meine gesamten Altersvorsorge Aufwendungen waren letztes Jahr ca. 9000€ (stammen aus Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung), leider war ich auch kurzeitig arbeitslos und die Agentur für Arbeit hat für mich ca. 1000€ direkt an Versorgungswerk eingezahlt. Diese 1000€ wurden mir aber von der gesamten Summe 9000 € meiner Angestelltentätigkeit abgezogen (als steuerfreie Zuschüsse/erstattete Beiträge) und damit wurden meine tatsächlichen Aufwendungen gemindert.

    Ist diese Minderung rechtens?

    Vielen Dank im Voraus.

  • die Agentur für Arbeit hat für mich ca. 1000€ direkt an Versorgungswerk eingezahlt. Diese 1000€ wurden mir aber von der gesamten Summe 9000 € meiner Angestelltentätigkeit abgezogen (als steuerfreie Zuschüsse/erstattete Beiträge) und damit wurden meine tatsächlichen Aufwendungen gemindert.

    Passt doch, oder hast Du etwas gezahlt? Nahezu gleichlautende Themen findest Du übrigens über die erweiterte Forumssuche recht zahlreich.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Altersvorsorge Aufwendungen - Erstatette Beiträge“ zu „Altersvorsorge Aufwendungen - Erstattete Beiträge“ geändert.
  • Passt meines Erachtens nicht, denn

    a) der Arbeitgeber hat auf der LStB angegeben 9.000 Euro (vermutlich also 4.500 in Zeile 22 und 4.500 in Zeile 23). Hier sind die zusätzlichen 1.000 Euro der Agentur für Arbeit nicht enthalten. Daher müsste (über VaSt abrufen) zusätzlich 1.000 Euro Aufwendungen abzüglich 1.000 Euro Erstattungen stehen.

    Laut TE wurden die 1.000 Euro aber nur abgezogen, aber nicht vorher dazugerechnet.


    Daher die Frage: wurden die Daten über VaSt abgeholt? Wurden die 1.000 Euro auch als Leistungen eingetragen und darunter dann die Erstattung?

  • G5011 genau, die 1000€ sind nicht in den 9000€ enthalten, sind nur abgezogen worden

    Ich habe die Daten nicht über VaSt geholt und nicht als Leistung eingetragen (mein Fehler, dachte ich ja, wenn ich es selber nicht bezahlt habe, darf ich es nicht eintragen).

    Mir ging es hauptsächlich darum, ob sich überhaupt ein Einspruch dagegen lohnt.

    (Einen Einspruch ich habe schon eingelegt, leider ohne Erfolg, aber vielleicht habe ich es bei der Begründung nicht richtig formuliert)