Umgekehrte Familienheimfahrt

  • Guten Tag,

    meine Freundin und ich haben einen gemeinsamen Hausstand. Sie hat eine anerkannte Zweitwohnung. Nun geht es um die Familienheimfahrten. Aus dienstlichen Gründen ist es nicht immer möglich, dass sie die Familienheimfahrt antritt, sodass ich zur Zweitwohnung fahre. Trage ich die Werbungskosten für die umgekehrte Familienheimfahrt in meine Steuererklärung ein oder in ihre?

    Nach meinem Verständnis müsste die Fahrten bei mir eingetragen werden, da mir die Kosten entstanden sind, aber vllt kann mich jmd aufklären!

    Vielen Dank für Infos. :)

  • Mir nur bekannt bei Ehepartner. Aber in jedem Fall sind derartige Kosten immer in der Erklärung desjenigen anzusetzen, für den die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung gegeben sind.