Fahrtenbuch korrekt nachtragen - Ermittlung des Korrekturbetrages

  • Moin,
    bei der Korrektur zur Besteuerung des Dienstwagens ergaben sich Fragen:
    Bei uns wird die Bürofahrt tagesgenau monatlich bei der Abrechnung berücksichtigt, da wir sehr selten nur im Büro sind.

    Wie ermittle ich den Korrekturbetrag:
    Ich habe nun die monatlichen Abrechnungen von 01-12 angeschaut und
    a) 170 Privatfahrten
    b) 874 Whg/Arbeit St+ SV pfl
    c) 875 Whg/Arbeit p. St.

    zusammen addiert.

    Diese Summe trage ich dann bei Wiso unter "Im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 enthaltener Anteil für die private Nutzung" ein

    Im Feld "Pauschal versteuerte Arbeitgeberleistungen" trage ich den Wert auf Feld 18 meiner Lohnsteuerbescheinigung ein.

    Ist das soweit korrekt?

    Mich macht es nur stutzig, da ich das Jahr zuvor einen Steuerberater meine Steuererklärung hab machen lassen, ihm lagen jedoch nicht die monatlichen Abrechnungen vor. Somit konnte er ja gar nicht die Werte angeben...

    Ich hab in mehreren Forenbeiträgen gesucht, so ganz deutlich wurde es jedoch nicht.

    Ein kurzes Feedback wäre super.

    Besten Dank

  • a) 170 Privatfahrten
    b) 874 Whg/Arbeit St+ SV pfl
    c) 875 Whg/Arbeit p. St.

    zusammen addiert.

    Was sollen das für Zahlen sein? Wir kennen doch die Kennziffern der Lohnsoftware deines Arbeitgebers nicht.


    Und Du rechnest gar nichts, denn der Arbeitgeber hat alles zu bescheinigen und insbesondere ist bei Wechsel von 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode eben dieses Fahrtenbuch zu führen und zu Grunde zu legen.


    Ich hab in mehreren Forenbeiträgen gesucht, so ganz deutlich wurde es jedoch nicht.

    Das Prozedere wurde mehrfach beschrieben und die Programmanleitung im Bereich Korrekturen zum Arbeitslohn ist diesbezüglich auch eindeutig.

  • a) 170 Privatfahrten
    b) 874 Whg/Arbeit St+ SV pfl
    c) 875 Whg/Arbeit p. St.

    zusammen addiert.

    Was sollen das für Zahlen sein? Wir kennen doch die Kennziffern der Lohnsoftware deines Arbeitgebers nicht.


    Und Du rechnest gar nichts, denn der Arbeitgeber hat alles zu bescheinigen und insbesondere ist bei Wechsel von 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode eben dieses Fahrtenbuch zu führen und zu Grunde zu legen.

    Das ist die allgemeine Aufführung der Brutto Bezüge der monatlichen "Abrechnung der Brutto/Netto Bezüge"

    Ich fülle es mal mit fiktiven Zahlen:


    JanuarBezeichnungBetrag
    aa)110 Gehaltyyy
    a)170 Privatfahrten800
    b)874 Whg/Arbeit St+ SV pfl120
    c)875 Whg/Arbeit p. St.80

    Ich würde nun zur Ermittlung des Korrekturbetrages: 800 + 120 + 80 addieren.

    Gleiches mache ich für die restlichen Monate.

    Gehen wir davon aus, dass dort die Summe auch jeweils 1000 € ist, würde mein korrekturbetrag 12000 € sein.


    Zitat

    Das Prozedere wurde mehrfach beschrieben und die Programmanleitung im Bereich Korrekturen zum Arbeitslohn ist diesbezüglich auch eindeutig.


    Entschuldige, aber so eindeutig scheint es für Erstnutzer nicht zu sein, sonst gäbe es nicht verschiedenste Nachfragen.

    Im Prinzip ist die Erklärung zur Ermittlung des Korrekturbetrages logisch, wenn man weiß welche Werte genau genommen werden sollen und es mich nicht stutzig machen würde, wie ein Steuerberater diesen Wert kennt, ohne die monatlichen Abrechnungen zu sehen.

    Ich finde diese Summer nämlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung.

  • Im Prinzip ist die Erklärung zur Ermittlung des Korrekturbetrages logisch, wenn man weiß welche Werte genau genommen werden sollen und es mich nicht stutzig machen würde, wie ein Steuerberater diesen Wert kennt, ohne die monatlichen Abrechnungen zu sehen.

    Ich finde diese Summer nämlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung.

    Weil die maßgeblichen Beträge und Daten durch den AG gesondert zu bescheinigen sind. Je nach Art der beantragten Änderung sind ja Tage und oder auch vor allem die jeweiligen Kilometerleistungen sowie die dem AG entstandenen Kosten detailliert zu bescheinigen. Das ergibt sich aber alles aus der Eingabemaske der Software, hier mal beispielhaft aus einem späteren Veranlagungszeitraum:

  • Alle anderen Kosten habe ich ja.

    Mir geht es doch nur um den Wert in der auf dem Screenshot markierten Zeile, der per Hand eingegeben werden muss.

    Mein Steuerberater im letzten Jahr bekam von mir nur die Angabe zur privaten- und geschäftlichen Nutzung laut Fahrtenbuch, Gesamtkosten für PKW und meine Lohnsteuerbescheinigung. Das hat ihm gereicht.

    Aber da nicht gesagt wurde, dass meine Eingaben so richtig sind, muss ich davon ausgehen, dass sie falsch sind.



    PS: ich sehe gerade, dass ich statt der Addition der einzelnen Werte jedes Monats auch einfach den Wert "Sachbezug" von jedem Monat hätte addieren können... vorausgesetzt, man hat neben dem Dienstwagen keine anderen Sachbezüge.

  • Aber da nicht gesagt wurde, dass meine Eingaben so richtig sind, muss ich davon ausgehen, dass sie falsch sind.

    Weil die maßgeblichen Beträge und Daten durch den AG gesondert zu bescheinigen sind.

  • Warum muss man so kryptisch schreiben?

    Im Prinzip wäre dass doch nur ein Satz oder ein ja/nein als Antwort.

    Wenn ich die Antwort wüsste, würde ich bspw. wie folgt antworten:
    Um den Wert zu erhalten, schaust du einfach in deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt XY...
    Um den Wert zu erhalten musst du beim AG nachfragen...
    Um den Wert zu erhalten addierst du folgende Werte aus den Lohnabrechnungen...
    Den Wert hast du korrekt hergeleitet...

    alternativ würde ich nicht auf die Suche verweisen, sondern den Link zum Thema posten.


    Ich denke man ist in einem Forum um sich gegenseitig zu helfen und nicht noch weitere Aufgaben zu stellen oder in Rätseln zu sprechen.

    Für dich mag es kein Rätsel sein, aber für jemanden der noch nichts bisher mit dem Thema zu tun hatte schon.


    Es ist nicht böse gemeint, also bitte nicht falsch verstehen.


    Aber da nicht gesagt wurde, dass meine Eingaben so richtig sind, muss ich davon ausgehen, dass sie falsch sind.

    ja/nein?

    Weil die maßgeblichen Beträge und Daten durch den AG gesondert zu bescheinigen sind.

    Welche Beträge und Daten genau?
    Wem ggü?
    Heißt die Aussage, dass ich den Wert vom AG erfragen muss? Darf ich da nichts selber rechnen?

    Bei der letzten Steuererklärung wurde nichts weiter dem Finanzamt mitgeteilt, außer die von mir erwähnten Daten.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.