Umsatzsteuervoranmeldung - Umsatzsteuer im Ausland

  • Guten Tag,


    ich sitze zum ersten Mal an einer Umsatzsteuervoranmeldung und hoffe das ich hier eine Idee und Handhabung für eine Frage, die sich bei der Erstellung ergeben hat.


    Für meine Tätigkeit benötige ich u.a. Softwareprodukte aus dem Ausland. Da ich noch keine USt-Id habe (ist beantragt) weist ein Anbieter die USt auf der Rechnung aus.

    Kann ich diese bei der Umsatzsteuervoranmeldung mit angeben, auch wenn dieses grundsätzlich nicht gestattet ist?

    Kann ich den Gesamtbetrag in der EÜR angeben?

    Oder habe ich schlicht Pech gehabt?


    Würde mich freuen eine Lösung oder Rat zu erhalten. Vielen Dank.

  • nein - definitiv nicht. Ausländische Umsatzsteuern kann man sich - sofern eine bestimmte Höhe erreicht wurde - über das BZSt erstatten lassen (oder im entsprechenden Land), aber anrechenbar als Vorsteuer sind diese in Deutschland nicht. Du musst auf den ausgewiesenen Bruttobetrag noch die deutsche Umsatzsteuer abführen, die du dann als Vorsteuer ziehen kannst. Lies zum Thema innergemeinschaftliche Leistungen, es gibt hier gesonderte Konten und gesonderte Umsatzsteuerschlüssel.