Lohnsteuerjahresausgleich vom AG wohl nicht erfolgt

  • Hallo,


    ich probiere aktuell zum ersten mal die Web Variante aus. Ich habe dafür den automatischen Abruf vom Finanzamt genutzt. Demnach wurde der Lohnsteuerbescheid entsprechend automatisch eingetragen. Dieser deckt sich auch mit dem vom Arbeitgeber bekommenen.


    Lt. SteuerWeb kommt der Hinweis, dass die abgerufene Lohnsteuer für das abgerufene Bruttogehalt zu hoch ist. Das ist insofern nachvollziehbar, da ich von Januar bis Oktober entsprechend gearbeitet bzw. Lohnersatzleistung aufgrund Schwangerschaft bekommen habe und dann die beiden letzten Monate in Elternzeit war mit wesentlich weniger Elterngeld als Gehalt. Hier gab es wohl auch kein Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember vom Arbeitgeber.


    SteuerWeb sagt in seinen Hinweisen einen maximal Betrag an Lohnsteuer für das abgerufene Bruttogehalt, weist die Differenz aber dann nicht in der Berechnung einer möglichen Steuerrückzahlung aus.


    Ist das nur ein Darstellungsthema von SteuerWeb, wo man erstmal von ausgeht, dass das Finanzamt alles richtig gemacht hat im Lohnsteuerbescheid oder wo muss man sowas dann eingeben?


    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von fb79 () aus folgendem Grund: ergänzt

  • fb79

    Hat den Titel des Themas von „10 Monate Arbeitnehmer und Lohnst“ zu „Lohnsteuerjahresausgleich vom AG wohl nicht erfolgt“ geändert.
  • Das passiert immer dann, wenn der Arbeitgeber keinen Jahreslohnsteuerausgleich gemacht hat - da gibt es bestimmte Vorschriften, wann das zu erfolgen hat und wann das nicht erfolgen darf. Ich nehme an, der AG durfte das nicht. Und dann ist die Lohnsteuer aus den 10 Monaten errechnet, während WISO von 12 Monaten ausgeht. Du musst die Bescheinigung 1:1 übernehmen, dürfte dann eine Erstattung geben, vorausgesetzt, die Progression wegen der Lohnersatzleistungen ist nicht so stark, dass sie die Erstattung wieder "ausgleicht".

  • Woher soll das Programm bei der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung wissen, dass da Zeiten ohne Beschäftigung dabei sind oder dass der AG keinen Ausgleich gemacht hat? Erst im Zusammenspiel mit den Eingaben zu Lohnersatzleistungen kann man das erkennen, aber nicht bei der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung. Es ist ein Hinweis, zu prüfen, ob man alles richtig übertragen hat (was mit VaSt nicht notwendig ist). Wenn dem so ist, kannst du den Hinweis abhaken.

  • Naja das er den Hinweis mitgibt zeigt ja dass das Programm es erkennt. Aber wohl nur sicher unter Plausibilitätsgesichtspunkten. Ok ich setze den Haken und warte dann mal ab. :)

    Nochmals Danke