Guten Tag,
eine Erbengemeinschaft wurde auseinandergesetzt. Es soll die letzte Feststellungserklärung für das kurze Rumpfjahr erfolgen. Maßgebend des wirtschaftlichen Übergangs ist der Zeitpunkt der Zahlung der Ausgleichszahlung (Stichtag).
Jetzt werden die Mieteinnahmen bis zu dem Stichtag anteilig erfasst (bspw. bis zum 20.04.). Ebenso die Nebenkostenvorauszahlungen.
Wie verhält es sich mit den Werbungskosten?
Werden in der Feststellungserklärung nur jene Werbungskosten angesetzt, die bis zum Stichtag tatsächlich gezahlt wurden (wäre schlecht für manche Ausgaben, da die Schlussrechnung Gas z. B. erst zum Ende des Jahres kommt, Versicherungen aber schon zu Beginn des Jahres abgebucht werden), oder werden alle erfassten Werbungskosten anteilig für das Rumpfjahr angesetzt, auch wenn die Kosten nach dem Tag des wirtschaftlichen Übergangs vom Konto abgebucht wurden.
Danke für eine kurze Aufklärung.
Grüße
conrem