CO2-Kosten aus ista-Abrechnung als Vermieter in Betriebskostenabrechnung übernehmen

  • Hallo zusammen!


    Ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einer größeren WEG. Von der Hausverwaltung erhalte ich als Eigentümer die Hausgeldabrechnung für die Wohnung. Diese enthält auch die Heizkostenabrechnung, die von der Firma ista erstellt wird. Von der Hausgeldabrechnung übernehme ich die auf den Mieter umlagefähigen Kosten sowie die Heizkosten, füge die Grundsteuer hinzu und erstelle mit diesen Daten im Wiso-Hausverwalter die Abrechnung für meinen Mieter.


    Dieses Jahr enthält die ista-Abrechnung auch die Berechnung der CO2-Kosten sowie Angaben dazu, welcher Teil davon vom Mieter und welcher vom Vermieter zu tragen ist. In der Abrechnung steht jedoch, dass diese Berechnung nur "informativ" erfolgt. Mein Vermieteranteil ist in der ist-Abrechnung also noch nicht abgezogen. In der Betriebskostenabrechnung für meinen Mieter muss ich also irgendwo den Betrag, der als Vermieteranteil der CO2-Kosten in der ista-Abrechnung angegeben ist, in Abzug bringen, damit mein Mieter nicht zuviel bezahlt. Ich könnte jetzt einfach den Betrag für die Heizkosten um den Vermieteranteil kürzen, aber dann ginge aus der Abrechnung nicht hervor, dass ich den Betrag tatsächlich abgezogen habe.


    Wie kann ich in der Abrechnung für meinen Mieter den Vermieteranteil für die CO2-Kosten ausweisen und in Abzug bringen? Die entsprechende Funktion im Wiso-Hausverwalter lässt sich ja nur nutzen, wenn man die Heizkostenabrechnung als Vermieter selbst erstellt und nicht einfach von der ista übernimmt.

  • Das kann nicht sein, dass du den Vermieteranteil umlagefähig einstellst, das darf doch nicht umgelegt werden, ich buche es in die EÜR Konto 4420 (glaube ich) als nicht umlegbar.

  • Es handelt sich um ein Mietzinsobjekt, keine WEG, nur 1 Eigentümer.

    Die Hausverwalterabrechnung stammt ja aus einer WEG, du musst nur deine Kosten als Eigentümer, wenn du nicht drin wohnst, in Form einer Nebenkostenabrechnung erstellen. Das kann man mittels separater Kontonummer machen. Der Vermieteranteil, der in der MDL Abrechnung steht, musst du buchhalterich als "nicht umlegbar" buchen, da du den ja nicht vom Mieter bezahlst bekommst.


    Und wenn du dafür 4420 nutzt, dann steht u.U. als Umlageschlüssel MEA oder Wohnfläche, das hat doch nichts mit der Buchungsumlage zu tun, die Kosten werden als nicht umlagefähig verbucht, du kannst diese Kosten evtl. über die EÜR oder spätestens beim Steuerberater*in geltend machen.