CO2 Abgabe bei Warmwasserbereitung

  • Hi,


    wenn ich eine Zentralheizung habe, in der auch das Warmwasser bereirtet wird, ist es dann korrekt, wenn die Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter auf Basis der Wohnfläche gemacht wird? Was hat die Menge verbrauchtes Warmwasser mit der Wohnfläche zu tun?

    Klar, das Öl wird so oder so verbrannt und CO2 wird freigesetzt, aber was ist mit der Kostenverteilung???


    Gruß

    Jochen

  • Verstehe nicht wie du das meinst. Der Vermieter hat doch keine Wohnfläche? Der CO2-Kostenanteil des Vermieters wird von den Gesamtkosten für Heizung&Warmwasserbereitung abgezogen und der Rest umgelegt. Aber warum kümmert dich das überhaupt, das macht der HV doch selbst.

  • Die Frage ist, was eingeht. Das gesamte Öl oder nur der Teil für die Heizung. Die Umlegeqoute Mieter <-> Vermieter ergibt sich aus der Menge CO2/m2, das hört sich für mich nach "Heizung" an. Deswegen frage ich mich, ob es korrekt ist, wenn das Öl für die Warmwasserbereitung da auch eingeht…

  • Diese Umlegequote gibt nur vor, welchen Anteil der CO2-Kosten der Vermieter übernehmen muss. Dabei wird es für den Vermieter "teurer" wenn das Gebäude einen hohen Verbrauch pro qm hat, also schlecht bzw nicht gedämmt ist.

    Die Umlage auf die Mieter geht natürlich laut Gesetz immer über den anteiligen Verbrauch, ermittelt mit Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler usw. Und umgelegt werden sämtliche Heiz- und Heiznebenkosten: Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Reinigung, Gerätemieten, ... für Heizung und Warmwasser.

    Also kurze Antwort, wenn ich die Frage (und das Gesetz) richtig verstanden habe: Ja


    PS: Das habe ich z.B. bei techem gefunden:

    "Vermietende müssen die individuellen Anteile an den CO₂-Kosten pro Wohneinheit ermitteln – also die CO₂-Kosten pro Mietenden gemäß dem 10-Stufenmodell und nach individuellem Verbrauch von Wärme und Warmwasser. "

  • Okay, danke für die Fundstelle.

    Ich versteh' dich schon… Ich wundere mich nur, dass ein Vermieter, der Warmwasser mit der Heizung macht, schlechter gestellt wird, als der, der nur heizt…

  • Ich versteh' dich schon… Ich wundere mich nur, dass ein Vermieter, der Warmwasser mit der Heizung macht, schlechter gestellt wird, als der, der nur heizt…

    Gehe doch bitte mal hin, und informiere dich über das neue CO2 Kostenaufteilungsgesetz, dann wirst du auch den Durchblick bekommen, was hier wie und wo aufgeführt werden muss.

  • Gehe doch bitte mal hin, und informiere dich über das neue CO2 Kostenaufteilungsgesetz, dann wirst du auch den Durchblick bekommen, was hier wie und wo aufgeführt werden muss.

    Danke, das habe ich schon ausführlich getan. Deswegen die offenen Fragen: offensichtlich ist die CO2 Kostenaufteilung nach m2 Wohnfläche. Das macht Sinn für die Heizung, aber nicht für das Warmwasser. Dennoch fällt bei der Warmwasserbereitung natürlich CO2 an…