Kontorahmen nachträglich von SKR03 auf SKR04 ändern

  • Hallo zusammen,


    ich nutze EÜR+Kasse schon seit einigen Jahren und verwende dabei den Kontorahmen SKR03. Meine Steuerberaterin meinte neulich, dass sie SKR03 nicht mehr verwenden dürften und ich möglichst auf SKR04 umsteigen sollte. Fernab, ob diese Aussage jetzt stimmt oder nicht, wäre meine Frage:

    Kann man den Kontorahmen nachträglich ändern. Gerne auch jetzt erst zum Jahreswechsel für's neue Jahr?

    Wo finde ich die entsprechende Möglichkeit dies zu tun?

  • Hallo Lavender,


    vielen Dank für die zügige Antwort.

    Oh je, das hört sich nach ner Menge Arbeit an, da ja auch Kundestamm-Daten, Artikel, Vorlagen für Angebot und Rechnungen etc. alles neu angelegt werden müssen. Schade, dass es zumindest für den Beginn eines neues Jahres keine Möglichkeit im Programm selbst gibt den Kontorahmen zu ändern und bei evtl. Konflikten eine manuelle Auswahl zu treffen.

  • Oh je,

    Vllt. gibt die Funktion Export-Import (Kunden-Lieferanten u.s.w. etwas her)

    Am einfachsten und besten m.M.n. wäre, die Sache mit der dem Wechsel des Kto-Rahmen nochmal zu theamtisieren.

    Da will sich das Steuerbüro einen schlanken Fuß mit machen, nur weil es mit Datev SKR04 arbeitet seine "doo..." Kundeen auch zu verpflichten.

  • Die Steuerberater wollen mit Macht die Kunden zu einer den Beratern genehmen Art zwingen! Das alte bayerische Sprichwort "wer anschafft, bestimmt" gilt für diese (meistens) Datev-geprägten Berater schon lange nicht mehr. Der Kunde soll zahlen, aber die ganze Mehrarbeit? Hat der Kunde damit Arbeit? Wenn, dann ist es uns ziemlich gleichgültig. Ich dekretiere und der "blöde" Kunde macht die Arbeit.

    Anstatt die lieben Helferlein auch in den anderen Kontenrahmen zu schulen, wird stur auf SKR 04 gesetzt. Etwas anderes lernen die Helferlein in den Kanzleien, die mit Datev arbeiten, scheinbar nicht mehr. Bei uns werden alle Kontenrahmen (auch eigene der Kunden) akzeptiert und können verarbeitet werden. Schließlich bekommt jeder Berater laut StBVV für die Anlage einer Buchhaltung eine gesonderte Gebühr.