Hallo
habe heute eine Email bekommen, das mein Steuerbescheid bereitgestellt wurde. Wenn ich den Steuerbescheid in Steuersparbuch abrufen will kommt: Kein Steuerbescheid vorhanden.
Wenn ich mich bei Elster einlogge sehe ich das 4 Belege zur Abholung bereitstehen - kann sie aber in Elster auch nicht einsehen. Hat jemand hierfür eine Lösung oder Tipp?
Danke
Benachrichtigung über Steuerbescheid erhalten - Belege sind nicht downloadbar
- Hochfinanz
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Wenn ich mich bei Elster einlogge sehe ich das 4 Belege zur Abholung bereitstehen - kann sie aber in Elster auch nicht einsehen. Hat jemand hierfür eine Lösung oder Tipp?
Ein Bescheid ist kein Beleg. Das ist nicht dasselbe.
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Ja das ist mir klar. Aber ich habe die Benachrichtigung zum elektronischen Abruf bereitgestellter Bescheid, aber dieser läuft nicht ein in die Software und wenn ich auf Steuerbescheid runterlagen clike kommt. Es liegt kein Steuerbescheid vor. In den Jahren zuvor ging das immer problemlos
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Und es geht wirklich noch um das Steuerjahr 2022 oder Vorjahre? Handelt es sich vielleicht um einen Berichtigungsbescheid? Den könntest Du nur in Deinem Account im Elsterportal herunterladen.
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Es geht um den regulären Steuerbescheid von 2023. Ich habe die Steuererklärung mit dem Wiso Sparbuch2024 im Mai 2024 abgegeben und heute morgen kam die Email, das der Bescheid zum elektronischen Abruf bereitgestellt wurde. In den Jahren zuvor bin ich dann einfach in das Steuersparbuch gegangen haben die Steuererklärung aufgerufen und der Steuerbescheid wurde automatisch runtergeladen. Dies ist heute leider nicht so. Wenn ich auf Steuerbescheid runterladen gehe, kommt als Antwort es liegt keine Steuerbescheid vor. Ich hatte mit dem inanzamt telefoniert und sie sagten mir das der Bescheid am 13.12. (heute) bereitgestellt wird und die Email bestätigt dies ja auch.
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum WISO Steuer-Sparbuch nach WISO Steuer (ab 2023) verschoben. -
Es geht um den regulären Steuerbescheid von 2023. Ich habe die Steuererklärung mit dem Wiso Sparbuch2024 im Mai 2024 abgegeben ...
Nein, Du hast die Erklärung mit WISO Steuer (2024) abgegeben, wie es seit zwei Jahren heißt und in dessen Unterforum ich Deinen Thread jetzt verschoben habe.
Wenn ich auf Steuerbescheid runterladen gehe, kommt als Antwort es liegt keine Steuerbescheid vor. Ich hatte mit dem inanzamt telefoniert und sie sagten mir das der Bescheid am 13.12. (heute) bereitgestellt wird und die Email bestätigt dies ja auch.
Sollte dann auch im Laufe des Tages der Fall sein, sofern Du es mit der Software eingerichtet hast und es in den Dateieigenschaften so hinterlegt ist. Ansonsten findest Du ihn in Deinem Account im Elsterportal.
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man ey
[quote=Elste-Benachrichtigung]
CodeSie können diese Datei ab dem 10.12.2024 nur über die entsprechende Funktion Ihrer Software, mit der Sie die Steuererklärung übermittelt haben, abrufen! Informieren Sie sich ggf. bei dem Hersteller dieser Software. [/quote] und es is nix beim automatischen Abruf wenn ich WISO-Steuer starte. also warte ich, ohne das Forum zu nerven noch 14 Tage
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es kann ein, zwei Tage dauern, bis der Abruf wirklich gemacht werden kann, aber keine 14 Tage.
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Ja das ist mir klar.
Wenn dem wirklich so ist, warum dann dieser Begriffsmischmasch schon im Titel? Es geht Dir um offensichtlich um den Bescheid und nicht irgendwelche Belege. Bitte korrigiere den Threadtitel wenigstens.
Ansonsten stellt sich mir die Frage, von wem die Benachrichtigungs-E-Mail kam und ob da wirklich vom PDF-Bescheid die Rede war oder vielleicht nur die Bescheiddaten und wie Du abrufst (steuer:Abruf oder direkt ELSTER)?
So kann auch ich nur Feststellen, daß es keine Probleme bei mir in diesem Jahr mit den Abrufen gab (in drei Steuererklärungen).
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Du zeigst es doch in Deinem Screenshot selber. Du hast den digitalen PDF-Bescheid nicht über die Software eingerichtet, also kannst Du ihn auch nicht über die Software abrufen. Er steht Dir ausschließlich in Deinem Elster-Account zum Abruf bereit.
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Ich habe das noch nicht selbst gemacht, aber ich rate mal: Der markierte Befehl ist so zu lesen, dass der Bindestrich ein Doppelpunkt ist. Also, hier klicken um den PDF-Bescheid einzurichten.
Also wenn ich da drauf klicke öffnet sich das ELSTER Anmeldefenster.
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Ich habe das noch nicht selbst gemacht, aber ich rate mal: Der markierte Befehl ist so zu lesen, dass der Bindestrich ein Doppelpunkt ist. Also, hier klicken um den PDF-Bescheid einzurichten.
Also wenn ich da drauf klicke öffnet sich das ELSTER Anmeldefenster.
Was gibt es da zu raten? Ich schrieb ihm:
Du zeigst es doch in Deinem Screenshot selber. Du hast den digitalen PDF-Bescheid nicht über die Software eingerichtet, also kannst Du ihn auch nicht über die Software abrufen.
Und wenn der digitale Bescheid nicht über die Software eingerichtet wurde, dann ist er auch nicht über die Software abrufbar.
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Ich habe das noch nicht selbst gemacht, aber ich rate mal: Der markierte Befehl ist so zu lesen, dass der Bindestrich ein Doppelpunkt ist.
Seit wann denn das? Ein Bindestrich ist ein Bindestrich.
Also, hier klicken um den PDF-Bescheid einzurichten.
Ja, weil es ein ganz normaler Link ist.
Also wenn ich da drauf klicke öffnet sich das ELSTER Anmeldefenster.
Nein, wozu? Es wird der Einrichtungsdialog geöffnet:
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Deshalb habe ich das oben so beschrieben
Und das trifft, wie Du siehst, nicht zu. Also nicht unnötig raten.
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Billy
Hat das Thema geschlossen.