Hallo,
ich versuche gerade herauszufinden, wo ich in WISO eine "Einnahme" einer gerichtlichen/außergerichtlichen Einigung angeben muss.
Details zum Fall:
Ich war bei einer Zeitarbeit angestellt und wurde per Werksvertrag weiterverliehen. Da der Entleiher mich wie einen eigenen Mitarbeiter behandelte und mir Aufgaben gab, handelte es sich meiner Meinung nach um einen Scheinwerksvertrag. Nach Ende der Tätigkeit klagte ich gegen den Entleiher auf dortige Einstellung und entsprechende Lohnnachzahlungen.
Im Gerichtsprozess kam es während des mündlichen Verhandlungstermins, vor der Urteilsverkündung, zu einer Einigung (ohne Schuldeingeständnis, mit Hinweis dass ich dort niemals Angestellt gewesen sei, ..). Dabei wurde mir ein Betrag X mit dem Hinweis, dass es "sozialabgabenfrei, aber EInkommstensteuerpflichtig sei", angeboten und kurze Zeit später vom Entleiher (bei dem ich laut Unterlagen/Finanzamt nie angestellt war) überwiesen. Den Betrag möchte ich steuerlich über 5 Jahre verteilen. Laut Datenabruf beim Finanzamt weiß das Finanzamt bisher nichts von diesem Betrag, so dass ich die Angabe nicht einfach übernehmen kann :-/