Personenzahl als Dezimalzahl einrichten

  • Bei einer Eigentumswohnung wurde erforderlich, die Personenanzahl als Desimalzahl einzugeben,

    Zur Zeit nur eine Ganzzahl möglich.


    Mitteilung von Buhl:

    Lieber Herr,

    Ihren Hinweis habe Ich als Verbesserungsvorschlag bezüglich der Personenzahl sowie Datenübernahme aufgenommen und an die Entwicklungsabteilung weitergeleitet. Dies ist keine verbindliche Zusage zur Integration. Es besteht derzeit nicht die Möglichkeit, Ihnen einen genauen Termin für die Realisierung dieses Verbesserungsvorschlages mitzuteilen. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir für Verbesserungsvorschläge keine definitive Zusage treffen können. Die Vorschläge werden immer dann eingearbeitet, wenn

    - diese zu einem Kontext der jeweiligen Weiterentwicklung passen

    - eine entsprechende Nachfrage von Kunden existiert

    - der Zeitbedarf für die Realisierung dabei im Verhältnis steht


    Freundliche Grüße


    Franziska Janine Eisel

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • die Personenanzahl als Desimalzahl einzugeben

    Das ist doch ein falscher Weg. Innerhalb der Wohnungen sind Mieter aus- oder eingezogen, und das nicht am 1.1.- sondern irgendwann. Daher wird bei einer WEG diese Zahlen leider als Nachkomma angegeben. Teile doch erst einmal die Summe durch 365, vielleicht kommt etwas "rundes" raus. Eine andere Vorgabe lässt sich nicht machen, auch nicht beim HV womit ich arbeite.

  • Was willst du machen, wenn in einem Mietvertrag Dezimalstellen vereinbart wurden? Kommt vor, für Kleinkinder bspw.


    Du bist, glaub ich, woanders. Du sprichst von den Personentagen auf's Jahr.

  • Teile doch erst einmal die Summe durch 365, vielleicht kommt etwas "rundes" raus

    Ich möchte das Programm nutzen und nicht irgendwelche Nebenrechnung !

    Alle anderen Eingaben passen und werden vom Programm richtig ermittelt

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  • Was willst du machen, wenn in einem Mietvertrag Dezimalstellen vereinbart wurden?

    Deine Meinung und dein Wissen solltest du mal überprüfen lassen, so einen Unsinn sollte man nicht rauslassen.



    Kommt vor, für Kleinkinder bspw.

    Mein Vorschlag: schaue doch bitte erst einmal in die Betriebskostenverordnung bevor du so etwas hier rauslässt, noch schlimmer geht nicht!

  • Öha!

    Aus dem Handbuch zu HV365 Hausverwalter 365, Seite 58:

    Zitat


    Im nächsten Feld geben Sie die aktuelle Anzahl der „Personen im Haushalt“ an. Die Eingabe erfolgt mit einer Nachkommastelle, da in manchen Fällen Kleinkinder auf Basis individueller Vereinbarungen mitunter auch als „halbe“ Person angesetzt werden. Die Anzahl der Personen wird für die Berechnung des Umlageschlüssels Personen x Tage verwendet, der standardmäßig für einige Kosten zum Einsatz kommt

    Und was genau hat bitte ein Mietvertrag mit der Betriebskostenverordnung zu tun?


    Der OP hat von "Personen" gesprochen, die kommen halt in der Realität auch mal mit Nachkomma vor. In Folge davon kann es auch zu Werten "Personen x Tage" kommen, die gebrochen sind. Laut Handbuch kann der HV damit umgehen.


    Warum immer gleich so unfreundlich und pampig?

  • Eine andere Vorgabe lässt sich nicht machen, auch nicht beim HV womit ich arbeite.


    Laut Handbuch kann der HV damit umgehen.

    Das stimmt leider. Der Hausverwalter kann Personen, als Dezimalzahl eingeben. WiSO-Vermieter leider nicht.

    Daher der Verbesserungsvorschlag. Löst aber mein jetziges Problem nicht.

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  • Eine denkbare Lösung kann sein, nicht ganze, sondern halbe Personen zu verwalten, also für einen Erwachsenen eine 2 und für ein Kind eine 1 einzutragen. Das verdoppelt zwar die Personenanzahl, aber die Verhältnisse sind korrekt.

  • Sorry, aber ich verstehe noch nicht, warum ich nicht einfach sozusagen die Anzahl mit zwei oder von mir aus 10 erweitern kann und alles stimmt. In Wohnung 1 wohnt 1 Person, ich trage z.B. 10 ein. In Wohnung 2 wohnt eine Person plus ein Kind, ich trage 10+5=15 ein. Wohnung 1 zahlt einen Anteil von 10/25=1/2,5 der so verteilten Kosten, Wohnung 2 einen Anteil 15/25 oder 1,5/2,5. Dann muss ich noch den Mietern sagen, dass sie die Personenzahl um eine Stelle nach rechts verschieben müssen.


    Was ist falsch an dieser Überlegung?

  • Sorry, aber ich verstehe noch nicht, warum ich nicht einfach sozusagen die Anzahl mit zwei oder von mir aus 10 erweitern kann und alles stimmt. In Wohnung 1 wohnt 1 Person, ich trage z.B. 10 ein. In Wohnung 2 wohnt eine Person plus ein Kind, ich trage 10+5=15 ein. Wohnung 1 zahlt einen Anteil von 10/25=1/2,5 der so verteilten Kosten, Wohnung 2 einen Anteil 15/25 oder 1,5/2,5. Dann muss ich noch den Mietern sagen, dass sie die Personenzahl um eine Stelle nach rechts verschieben müssen.


    Was ist falsch an dieser Überlegung?

    Rechnerisch dürfte das unproblematisch gehen, aber die Nebenkostenabrechnung dürfte dann m. E. rechtlich falsch sein. Sie muss aus sich selbst heraus erklärbar sein. Das wäre Sie dann aufgrund der fehlerhaften Benennung (Personen statt "halbe-" bzw. "zehntel-Personen" oder "10" statt "1") aber gerade nicht - in der Praxis natürlich nur relevant, falsch einem Mieter deine Erklärung nicht ausreichend wäre.