Einbindung Photovoltaik in Abrechnung (zumindest als Zähler)

  • Moin zusammen,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass nur ich folgendes Problem habe:


    Kurzbeschreibung:

    2-Parteien Haus mit Vermieter und Mieter in zwei Haushalten unter einem Dach, ein Hauptstromanschluß (=Hauptzähler ZH) und drei - natürlich geeichte - Unterzähler:

    1. Mieter (Z1)
    2. Vermieter (Z2)
    3. Allgemein (Keller, Flur, Außenbeleuchtung etc. Z3)

    Im Optimalfall ergeben also die Verbräuche der drei Nebenzähler in Summe den Verbrauch, welchen der Hauptzähler übers Jahr ermittelt.

    Delta (Z1 + Z2 + Z 3) = Delta ZH


    Seit 2024 betreibe ich eine 12 KWp PV auf dem Dach mit 10 kWh Batterie im Keller. Der erzeugte bzw. gespeicherte Strom wird von allen Parteien genutzt und von den jeweiligen Unterzählern auch erfasst. Wenn also eine Partei Solarstrom verbraucht, läuft der entsprechende Unterzähler Z1-3, der Hauptzähler ZH des externen Stromlieferanten aber steht.


    Die Abrechnung des Solarstromes ist kein Problem. Ich nehme einfach den per Zähler Z1 ermittelten Verbrauch des Mieters und multipliziere diesen mit den Kosten des Stromes vom Anbieter in €/kWh. Das ist auch mit dem Mieter abgestimmt. Damit der Mieter auch was von hat haben wir einen Minderpreis vereinbart. Winwin für alle Parteien also!


    Das Problem ist, dass sich übers Jahr eine erhebliche Diskrepanz in den Zählersummen ergibt, welche bei Erstellung der Abrechnung vom Programm natürlich angemahnt wird.


    Wenn ich aber schon eine Software habe, welche Kosten, Zähler etc. pp. "verwaltet", dann möchte ich auch mit korrekten Zählerständen arbeiten und nicht mit einem stetig wachsenden "Dauerfehler" herumeiern!


    Warum gibt es keine Möglichkeit, einen zweiten Zähler "PV-Erzeugung" ZPV zu generieren, dessen Delta schlicht und einfach zum Zählerstand des Hauptzählers ZH dazu addiert wird?


    Ergo: Delta (Z1 + Z2 + Z 3) = Delta (ZH + ZPV)


    Das wäre simpel und einfach und ohne großen bürokratischen Verwaltungsaufwand.


    Es kann doch nicht sein, dass man für den oben geschilderten - und im Prinzip einfachsten - Fall eines von zwei Parteien genutzten Hauses mit einer Mietpartei sich gleich das teurere "Verwalter"-Programm anschaffen muss! Nur weil man eine PV auf dem Dach hat!


    Eine PV ist nun wirklich heutzutage keine exotische Technologie mehr und von daher sollte das Programm so etwas auch ohne Probleme abbilden können!


    Für Antworten/Lösungen wäre ich dankbar.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Einbindung Photovoltaik in Abrechnung (zumindest als Zähler!!!)“ zu „Einbindung Photovoltaik in Abrechnung (zumindest als Zähler)“ geändert.
  • Das Programm ist ausgelegt für Heiz-und Nebenkostenabrechnung und nicht für eine Stromabrechnung. Ausgenommen Allgemeinstrom, Heizungsstrom zum Betreiben von Pumpen und Wärmepumpenstrom.

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  • sich gleich das teurere "Verwalter"-Programm anschaffen muss! Nur weil man eine PV auf dem Dach hat!

    Ich schließe mich blumenmeer an, denn das macht auch nicht der Hausverwalter, womit ich arbeite.


    Stromkosten gehören eigentlich nicht in die 16 Betriebskostenarten, außer dem Allgemein- und Betriebsstrom Heizung.


    Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom wird nach Wohnfläche (Grundeinstellung Betriebskostenverordnung) umgelegt, der Betriebsstrom der Heizung, wenn kein eigenständiger Stromzähler dafür vorliegt, nach dem reinen Verbrauch Brennstoff zwischen 3-6% berechnet und in die Heizkosten gebucht.


    Denke, dass das etwas zum Verständnis der Sache beisteuert.

  • sich gleich das teurere "Verwalter"-Programm anschaffen muss! Nur weil man eine PV auf dem Dach hat!

    Ich schließe mich blumenmeer an, denn das macht auch nicht der Hausverwalter, womit ich arbeite.

    Stromkosten gehören eigentlich nicht in die 16 Betriebskostenarten, außer dem Allgemein- und Betriebsstrom Heizung.

    Das mag ja sein, ist aber dennoch erstaunlich, denn:


    Das Anlegen aller für eine Stromabrechnung notwendigen Informationen wie :

    - Haupt- und Nebenzähler für alle Parteien anlegen

    - Allgemeinzähler anlegen

    - Eingabe der Stromrechnung,

    - Berechnung der angefallenen Stromkosten anhand des Verbrauches

    - Umlegung der Kosten des Allgemeinzählers auf die Parteien

    - Ausweisen der Kosten auf der Gesamtrechnung


    funktioniert völlig problemlos!


    Wie gesagt: Ich glaube nicht, dass es sich um einen exotischen Anwendungsfall handelt und das Programm lässt sogar zu, dass man die Fehlermeldung ("Stark abweichende Zählerstände") einfach ignoriert und macht trotzdem eine Abrechnung. Selbst wenn ich nur den Allgemeinstrom des Hauses ermitteln und verteilen möchte hätte ich dennoch das genannte Problem der Zählerstandsabweichungen, sobald auch Solarstrom über den Allgemeinzähler läuft.


    "Sauberer" wäre es , wenn man zumindest irgendwie einen Korrekturwert eingeben könnte oder auch einen Zähler nicht nur als VERBRAUCHER anlegen könnte (warum ist beim Anlegen eines Zählers neben dieser Bezeichnung ein Anwahlbutton, wenn eine Abwahl oder alternative Auswahl gar nicht möglich ist???) sondern eben auch einen ERZEUGER.


    Schon wäre das Problem behoben.

  • Schon wäre das Problem behoben

    Dann stelle an den Support doch einen Antrag, dass die irgendwann das einpflegen. Nach meiner Meinung hast du etwas, was ich selbst noch nie gehört habe. Aber vielleicht kommt das ja irgendwann, dass der Bedarf dafür mal kommt. Schreibe an den Hersteller und frage ihn, denn dann können die dir sicherlich einen Hinweis geben, ob die damit liebäugeln oder Aufgrund weniger Anfragen das sein lassen.

    Ich weiß es nicht, ein Versuch ist doch legitim.

  • Das wird vermutlich nicht funktionieren, zu einem Hauptzähler einen "virtuellen" Zähler, oder Verbrauch, zu addieren. Denke nicht dass dies zu verarbeiten ist.

    Ich würde einfach die selbst errechneten Verbräuche als direkte Zuordnung über "Rechnungen" eingeben. Und dann die Stromzähler dann komplett aus dem Programm rauslassen.


    Aber mir fällt eine weitere Frage zu dieser Konstellation auf...

    besteht nur ein Stromvertrag auf den Hauptzähler und du berechnest die Kosten anhand der eigenen Unterzähler an den Mieter weiter?

    Das ist so eigentlich nicht zulässig. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Und dafür müsste er einen eigenen angemeldeten Zähler haben. Es sei denn, du handelst selbst als Stromlieferant.

    Aber kommt natürlich auf den Mieter an. Wenn er damit einverstanden ist und du dich mit ihm gut verstehst... wo kein Kläger, da kein Richter ,-)