ETF Vorabpauschale: Warum Werte für 2023?

  • Hallo,


    Ich habe ETFs in einem Depot in USA geerbt und muss deshalb die Vorabpauschalen-Daten manuell eingeben (für Steuerjahr 2024).

    Ich wollte früh anfangen, die Daten in WISO einzugeben, aber warum will WISO die ETF Preise von 2023 haben? Ist das ein Fehler?

    Ich wurde annehmen, dass die Preise von Anfang und Ende 2024 zu verwenden wären.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „WISO ETF Vorabpauschale manuell eintragen für Depot in USA: Warum 2023?“ zu „ETF Vorabpauschale: Warum Werte für 2023?“ geändert.
  • Ja, das dachte ich, aber bei WISO steht "Wurden die Fondsanteile im Jahr 2023 gekauft?" und "Anzahl".

    Ich denke, das sollte 2024 heißen, da es um das Steuerjahr 2024 geht.

  • Wenn ich mir die aktuellen Funktionen zur Webversion anschaue, stellt sich mir eine Frage. Bist du dir sicher, dass du deine Einkommenserklärung schon für das Steuerjahr 2024 machst?

    Enthaltene Erklärungen und Anträge

    • Einkommensteuererklärung 2023
    • Lohnsteuerermaßigung 2024

    In der Desktopversion nutzt man hierzu ja WISO Steuer 2025.

  • Ja, ich bin sicher, dass es die Steuererklärung für 2024 ist. I

    Ich denke, sie haben die Web-Version an dieser Stelle noch nicht aktualisiert.

    Es steht noch an einigen Stellen 2023, wo eigentlich 2024 sein sollte.

  • Das ist die Steuererklärung 2024, "Programmunterstütze" Eingabe unter:

    Sparer und Kapitalanleger / Zinsen und andere Kapitalerträge /

    Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben



  • Ja, ich will jetzt die Vorabpauschale für 2024 manuell machen.

    Wenn man ein Depot im Ausland hat, macht man das mit der Steuererklärung.

    WISO zeigt anscheinend fehlerhaft "2023" in der Web-Version an dieser Stelle.


  • Ja, jetzt habe ich es gelesen. Sehr verwirrend!

    Ich verstehe nicht: Wenn ich ein ETF in Dezember, 2024 gekauft habe, muss ich trotzdem die Vorabpauschale anhand von Daten aus 2023 errechnen?

    Oder gilt es nur für ETFs, die man vor 2024 gekauft hat?

  • Du hast 2024 ein Papier im Besitz (erworben). Für dieses ist vorschüssig die Vorabpauschale als Steuervorauszahlung zu berechnen. Die Berechnung kann - da zum 1.1. - nur aus den Daten des Vorjahres ermittelt werden. Da ist absolut nichts verwirrendes dabei.

  • Also, wenn ich ein ETF in 2024 gekauft habe, muss ich keine Vorabpauschale in die 2024 Steuererklärung angeben - erst in die 2025 Steuererklärung?


    Und wenn ich in 2022 und 2023 auch Anteile gekauft habe, zum Beispiel jeden Monat, muss jeder Kauf extra aufgelistet werden (bei Käufe in 2023, mit Monatsangabe)?


    (In diesem Fall ist das Depot in USA, also ich muss das alles selber in die Steuererklärung angeben.)

  • Die Vorabpauschale für das Steuerjahr wird ja im Steuerjahr zum 02.01.20XX fällig. Für 2024 als am 02.01.2024. Du kannst im Steuerjahr somit nur eine Vorabpauschale mit den Anteilen und Werten aus dem Vorjahr errechnen.

    Wenn du also Anfang 2023 100 Stück hattest und im laufe des Jahres weitere 100 Stück gekauft hast, hast du für die Vorabpauschale 2024 200 Stück. Meines Wissen spielt der genauer Kaufzeitpunkt hierbei keine Rolle mehr, solange das Jahr korrekt ist.


    Da dein Depot in den USA liegt, würde ich hier aber doch besser einen der Steuerberatenden Zünfte konsultieren.

    Beim Verkauf zahlst du ja auch Steuern in den USA. Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht mehr so sicher, wie das später mit der Verrechnung der Quellensteuer laufen würde.

  • WISO fragt "Wurden die Fondsanteile im Jahr 2023 gekauft?".

    Wenn ja, muss ich das Monat angeben, also einen Eintrag pro Kauf, wenn man zum Beispiel einmal im Monat das ETF kauft.


    Wenn man nein angibt (nicht in 2023 gekauft), nehme ich an, man kann die Anteile für das ganze Jahr auf einmal angeben.


    So wie ich das jetzt verstehe, muss ich das nur eintragen für Anteile, die vor 2024 gekauft wurden.

    Für die Anteile, die in 2024 gekauft wurden, muss ich das erst nächstes Jahr angeben.

    Stimmt das?