Freiberufliche Tätigkeit / Kleinunternehmer korrekt eingeben

  • Hallo zusammen,

    ich erziele als Privatarzt den Großteil meiner Einkünfte als Heilbehandlung (Umsatzsteuerbefreit). Bei den "Angaben zur Umsatsteuer" bietet mir WISO Web 4 Optionen an.

    Die für meine Heilbehandlungen korrekte Option ist "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung".

    Zusätzlich habe ich eine kleine Summe (ca. 1000€) über Coaching eingenommen, hierfür werden normalerweise Umsatzsteuern erhoben, allerdings möchte ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Option "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" ist im Dropdown Menü vorhanden, allerdings nicht als zusätzliche Auswahl, sondern dann entfällt wiederum die Option "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" -> diese wäre ja für den allergrößten Teil meiner Einnahmen korrekt.

    Wie kann ich in WISO die geringfügigen Umsätze als Kleinunternehmer korrekt eingeben?

    Vielen Dank.

  • Du kannst nur wählen zwischen "Kleinunternehmer" § 19 UStG, dann sind alle Umsätze als Kleinunternehmer zu zeigen, oder alle Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen, dann ist der Großteil befreit, aber der Rest muss mit 19% ausgewiesen werden. Denke dann daran, dass die Vorsteuern aufgeteilt werden müssen in den ohne Abzugsberechtigung und den mit.

  • Danke, aber ich verstehe die Antwort nicht wirklich.

    Meine Einkünfte aus Heilbehandlungen sind definitiv Umsatzsteuerbefreit. Um diese Einnahmen in Wiso einzutragen wähle ich "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" in der Software aus.

    Die 1000€ Coaching sind nicht Umsatzsteuerbefreit, da keine Heilbehandlung.

    Für diese 1000€ möchte ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Das kann ich in WISO aber nicht umsetzen, da ich im entsprechenden Menü nur entweder "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" oder eben "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" auswählen kann.

    In dem entsprechenden Formular vom Finanzamt "Anlage EÜR" kann man beides Parallel angeben (Zeile 15 und Zeile Zeile 11).

  • Wenn du die Kleinunternehmerregelung wählst, sind auch deine Umsätze aus Heilbehandlungen als Umsätze Kleinunternehmer zu buchen. Es gibt dann keine Trennung! Natürlich sieht das Formular alles vor, denn es gibt kein gesondertes Formular nur für Kleinunternehmer.

  • Wenn ich alle Umsätze als Kleinunternehmer buche, dann kann ich die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nehmen, da ich dann über der Grenze liege.

    Ich habe jetzt aber gesehen, dass wenn ich "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" auswähle, man im nächsten Schritt, bei der Erfassung der Einnahmen, sowohl "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" als auch "Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer" angeben kann.

    Damit müsste es dann doch passen?

  • Wenn ich alle Umsätze als Kleinunternehmer buche, dann kann ich die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nehmen, da ich dann über der Grenze liege.

    Werfe doch einfach auch mal einen Blick ins Gesetz:

    § 19 Absatz 2 UStG

    Zitat

    (2) Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 abzüglich folgender Umsätze:
    1.Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;
    2.Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe a bis h, Nummer 9 Buchstabe a und Nummer 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
    Die Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eines Unternehmers bleiben bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach Satz 1 außer Ansatz.

  • Danke, das Gesetz bestätigt doch meine Aussage. Die Umsätze aus Heilbehandlung zählen nicht zu den Umsätzen, die unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen.

    "1 abzüglich folgender Umsätze:

    1.Umsätze, die nach § 4 Nummer 8 Buchstabe i, Nummer 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;".

  • Danke, das Gesetz bestätigt doch meine Aussage. Die Umsätze aus Heilbehandlung zählen nicht zu den Umsätzen, die unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen.

    Jein. Sie fallen nicht unter die Umsatzgrenze. Wenn Du aber Kleinunternehmer bist, interessiert es nicht, ob die Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen oder umsatzsteuerfrei sind. Dann kommt in die Rechnung eben der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

  • Vielen Dank für Eure Antworten, dennoch stehe ich gerade auf dem Schlauch.

    Meinst du mit "Rechnung", die Rechnungen , die ich ausstelle?

    In den Coaching Rechnungen habe ich den Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung aufgenommen und auch keine Umsatzsteuer erhoben.

    Aber was hat das mit meiner Frage zur Eingabe in Wiso zutun?

  • In den Coaching Rechnungen habe ich den Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung aufgenommen und auch keine Umsatzsteuer erhoben.

    Was @G5011 und ich meinen, ist, dass dieser Hinweis in alle Deine Rechnungen gehört, solange die Kleinunternehmerregelung greift.

    Wenn du die Kleinunternehmerregelung wählst, sind auch deine Umsätze aus Heilbehandlungen als Umsätze Kleinunternehmer zu buchen. Es gibt dann keine Trennung!

  • OK, dann habe ich jetzt folgendes Verstanden:

    wenn die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen wird, unterliegen alle Umsätze dieser Regelung, egal ob Heilbehandlung oder Coaching.

    In die 22k Grenze zählen, aber nur die Coaching Leistungen. Daher kann die Kleinunternehmer-Regelung greifen, auch wenn die Umsätze inkl. Heilbehandlungen über 22k liegen.

    Auf alle Rechnungen muss der Hinweis Umsatzsteuerbefreiung.

    In der Anlage EÜR gibt es dafür vermutlich dann Zeile 11 "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" -> Coaching+Heilbehandlungen und Zeile 12 "davon nicht steuerbare Umsätze" -> nur Heilbehandlungen.


    Bei "Angaben zur Umsatzsteuer" in Wiso wird dann "Kleinunternehmer-Regelung " gewählt.

    Bei Eingabe der Betriebseinnahme können die Einnahmen dann aufgeteilt werden in: "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" -> Coaching

    und "Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer" -> Heilbehandlungen.


    Sind die Annahmen korrekt?

    Danke nochmals für die Hilfe.