Können GbR Verluste nach Auflösung aberkannt werden / was ist der beste Weg, eine GbR stillzulegen?

  • Hallo,


    ich hatte mit einem Partner vor 2 Jahren eine GbR gestartet. Seitdem haben wir nur (geringe) Verluste iHv ca. 1000€ eingefahren und diese auch steuerlich geltend gemacht. Wir werden das Projekt nun beenden bzw. auf Eis legen. Was ist der beste Weg, um diese Unternehmung steuerneutral zu beenden oder auf Eis zu legen?

    Option 1: Wir behalten die GbR und geben 0€ Einkünfte in der Steuererklärung in Zukunft an. Meine Befürchtung: Das FA will in 1-3 Jahren eine Steuernachzahlung plus Zinsen, weil das Projekt als Liebhaberei eingestuft wird und die Verluste rückwirkend aberkannt werden.

    Option 2: Wir lösen die GbR auf. Ähnliche Befürchtung wie in Option 1, außerdem müssten wir dann im Fall der Fälle wieder eine neue GbR gründen, wenn das Projekt doch wieder aufleben sollte.


    Kann mir jemand dazu eine Empfehlung aussprechen, welche Option besser wäre? Sind meine Befürchtungen gerechtfertigt? Gibt es noch weitere Optionen, die sinnvoll erscheinen?


    Danke und Grüße

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.

    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.