Hallo zusammen,
bei einem verwalteten Gebäude wurde unterjährig die defekte Zentralheizung durch Pelletkessel und eine BWWP gewechselt.
Entsprechend muss ab dem Stichtag ja die Heizkostenzuordnung geändert werden.
Das ich dann anschließend zwei separate Abrechnungen laufen lassen muss, ist soweit kein Problem, allerdings lässt sich die Heizkostenabrechnung für die Abrechnungsperiode mit den 2 Heizungen nicht anlegen.
Die jeweiligen Zählerstände zum Wechseltag sind erfasst und die Heizkostendefinition habe ich ab dem Stichtag geändert (alte Definition abgeschaltet) und versucht eine neue mit 2 Anlagen anzulegen.
Leider wirft das "Vermieter"-Programm immer die Fehlermeldung "Heizkosten mit getrennter Abrechnungsart" dürfen keine Heizungen für Heizung und WW zugeordnet sein." raus.
Im "Hausverwalter-Forum" gibt es zwar den Kommentar, dass eine separate Abrechnung möglich ist und es auch anlegbar ist, leider werde ich aber nicht ganz schlau aus den Bildern dort und mich könnte ggf. jemand erleuchten, welche Einstellungen ich vornehmen müsste, damit die Abrechnung mit zwei separaten Anlagen klappt.
bis Mitte letzten Jahres hatte das Zweifamilienhaus nur eine Ölheizung für Heizwärme und die beiden Mietparteien hatten Durchlauferhitzer für Warmwasser. Seitdem ist eine Brauchwasserwärmepumpe eingebaut, die allein Warmwasser bereitstellt. Die Ölheizung wurde auch erneuert aber ist weiterhin allein für Heizwärme.
Ich habe nun im HV die alte Ölheizungsanlage mit einem Außerbetriebnahmedatum versehen. Dann habe ich eine neue Ölheizungsanlage angelegt (nur Heizwärme zugeordnet). Als…
Vielen Dank vorab für Lösungsvorschläge