Freiberufliche Nebentätigkeit - Betriebsaufgabe und Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • Hallo zusammen,


    ich habe das Forum durchgewühlt, aber leider keine passende Antwort gefunden, vielleicht könnt ihr mir helfen..


    Ich habe letztes Jahr nebenberuflich einmalig als Dozent gearbeitet und dafür 4.200 € erhalten.

    Nachdem das Unternehmen privatwirtschaftlich organisiert ist, kommt die Übungsleiterpauschale für mich nicht zum Tragen.


    Wegen Zeitmangel werde ich dieses Jahr die Tätigkeit nicht fortführen, ergo meinen "Betrieb" aufgeben.

    Wenn ich dies nun angebe, verlangt WISO von mir einen Wechsel der Gewinnermittlungsart.

    Angeben soll ich entsprechend nun Hinzurechnungen und Abrechnungen. Solche habe ich nach meinem Verständnis aber nicht nicht, denn meine Tätigkeit bezieht sich ja ausschließlich auf das vergangene Jahr, mit nur diesem einzigen Posten (die 4.200 €).


    Oder verstehe ich etwas falsch? Soll ich die Fehlermeldung einfach ignorieren oder welche Angaben werden von mir verlangt?


    Besten Dank und viele Grüße

  • Hast Du die Aufnahme der Tätigkeit dem FA vorab angezeigt? Hast Du irgendwelches Betriebsvermögen aktiviert?


    Ansonsten verstehe ich das Problem nicht. Du trägst einfach 1.1.-31.12. ein und erklärst dem FA, dass es eine einmalige Tätigkeit war und fertig.

  • Vielen Dank für deine Antwort!


    Ja, ich habe meine Tätigkeit beim damals zuständigen Finanzamt angemeldet und nein, ich habe kein Betriebsvermögen. Wie gesagt – es war nur eine einmalige Tätigkeit.


    Genau so wie du es vorgeschlagen hast, wollte ich es auch angeben, WISO zwingt mich aber für den Fall der Betriebsaufgabe dazu, meine Gewinnermittlungsart zu wechseln und dann entsprechend Angaben zu Hinzurechnungen und Abrechnungen zu machen. Da kann ich aber keine Werte von 0 angeben, WISO lässt mich dann die Abgabe nicht durchführen.


    Bei meinem jetzt zuständigen Finanzamt kann ich leider auch nicht nachfragen, ich habe nach meinem Umzug derzeit noch keine Steuernummer und auch keinen direkten Ansprechpartner.


    Ansonsten würde ich jetzt einfach in der WISO Maske gar nichts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart angeben (also auch keine Nullsumme), dann meckert WISO zwar auch, aber eine Abgabe wäre – soweit ich das richtig sehe – möglich.

  • Genau so wie du es vorgeschlagen hast, wollte ich es auch angeben, WISO zwingt mich aber für den Fall der Betriebsaufgabe dazu, meine Gewinnermittlungsart zu wechseln und dann entsprechend Angaben zu Hinzurechnungen und Abrechnungen zu machen. Da kann ich aber keine Werte von 0 angeben, WISO lässt mich dann die Abgabe nicht durchführen.

    Genau so abe ich es eben nicht vorgeschlagen. Und woher meint das Programm zu wisssen, dass eine Betriebsaufgabe gegeben ist? Um das zu umgehen, habe ich für diesen Einzelfal geschrieben:

    Du trägst einfach 1.1.-31.12. ein und erklärst dem FA, dass es eine einmalige Tätigkeit war und fertig.

  • Genau so habe ich es jetzt gemacht.

    Das Programm fragt direkt danach, ob eine Betriebsaufgabe vorliegt oder nicht, da wollte ich ehrlich sein und habe "Ja" angegeben.


    In jedem Fall vielen Dank, ich bin gespannt ob das Finanzamt meckert.

  • Gerne. :)

    Kannst dann ja mal Rückmeldung geben. Aber wo keine stillen Reserven etc. gegeben sind, was soll da erklärt werden? Da sind zwei oder drei schnell formulierte Sätze eindeutiger. ;)