Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen bei Pflegekind eintragen

  • Hallo,


    ich bin allerziehende Pflegemutter und hänge gerade bei der Eingabe des Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen fest. Muss ich hier die leibliche Mutter (bekannt) oder den leiblichen Vater eintragen (unbekannt)? Bei der leiblichen Mutter hätte ich das Problem, dass ich die Fragen nach Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung nicht beantworten kann.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie ich den Abschnitt korrekt ausfülle?


    Viele Dank.


  • Hallo,


    vielen Dank für den Link, leider hilft mir dieser bei meiner Frage nicht weiter. Das ich die Steuervergünstigungen für mein Dauerpflegekind erhalte ist mir klar. Die Eintragung des Kindschaftsverhältnisses zu weiteren Personen allerdings nicht …

  • Hallo P21,

    ich bin selbst Pflegevater und habe seit Jahren mind. 1 Pflegekind in der Steuererklärung. Mir ist jetzt nicht klar, an welcher Stelle der Anlage Kind ich überhaupt die LE eintragen sollte / könnte / müsste. Allerdings sitze ich im Büro und habe die Software nicht vor Augen. Ich werde heute Abend nochmal schauen, wenn ich dran denke. Aber soweit ich das im Kopf habe, sind die LE nirgendwo anzugeben...

    Cedricus

  • Hallo Cedricus,


    unter Persönliches -> Kinder -> Kindschaftsverhältnis wird nach dem Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Personen gefragt. Wenn man das anklickt, kann man Angaben zu einem leiblichen Elternteil machen. Wäre super, wenn da du da einmal schauen könntest.

  • unter Persönliches -> Kinder -> Kindschaftsverhältnis wird nach dem Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Personen gefragt. Wenn man das anklickt, kann man Angaben zu einem leiblichen Elternteil machen. Wäre super, wenn da du da einmal schauen könntest.

    Die Frage nach den LE verschwindet doch, wenn man das Pflegekind auswählt:



    Wo ist das Problem?

  • vielen Dank für den Link, leider hilft mir dieser bei meiner Frage nicht weiter.

    Doch, denn bei Vorliegen der dort genannten Punkte und entsprechendem Eintrag in die Anlage Kind passiert genau das, was von den anderen Schreibern beschrieben wurde.

  • Genau deshalb habe ich jetzt mehrmals auf die Info der FinVerw NRW verwiesen. Dort steht:

    Zitat

    Ein Pflegekindschaftsverhältnis wird steuerlich nur anerkannt, wenn dem Kind – wie bei den leiblichen Eltern – im Haushalt ein Zuhause gewährt wird. Dies setzt voraus, dass das Kind von seinen Pflegeeltern auf Dauer wie ein leibliches Kind betreut wird.

    Weitere Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass dieses Kind aus dem natürlichen Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen Eltern ausgeschieden ist.

    Und dann kommst Du eben zu dem § 32 Absatz 2 EStG:

    Zitat

    (2) 1Besteht bei einem angenommenen Kind das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern weiter, ist es vorrangig als angenommenes Kind zu berücksichtigen. 2Ist ein im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandtes Kind zugleich ein Pflegekind, ist es vorrangig als Pflegekind zu berücksichtigen.

    Weshalb m.E. dann in der Maske zu dem namentlich zu benennenden anderen Elternteil das weitere Bestehen des Kindschaftsverhältnisses zu diesem Elternteil zu verneinen ist. Die Erklärung lässt sich trotz Programmmeldung versenden. Den Sachverhalt ggf. in den ergänzenden Angaben zur Erklärung erläutern. Aber dazu kann @Cedricus bestimmt aus eigener Erfahrung etwas zu sagen.

  • Soweit habe ich es jetzt verstanden, vielen Dank für eure Geduld.

    Nur die Eingabemaske gibt noch eine Fehlermeldung aus: Muss ich bei „Ist der Elternteil des Kindes amtlich feststellbar?“ Nein anklicken?


  • Also sobald man auf die Frage , ob es das leibliche Kind ist, mit "nein" antwortet (ich bin verheiratet, bei mir muss ich für meine Frau auch "nein" angeben) wird nach dem Kindschaftsverhältnis gefragt. Dort "Pflegekind" auswählen" und die Frage nach weiteren Personen verschwindet.

    So wie Billy bei #6 schon geschrieben hat.

    Warum hast Du "leibliches Kind" ausgewählt? Das ist es doch für Dich nicht. Im Steuerfall interessiert nur das Verhältnis zwischen Dir und dem Kind, evtl. andere - leibliche, Stief-, Adoptiv- etc Eltern - sind egal.

    Ich arbeite mit der Desktop-Version. Wenn es in der Web-Version anders ist, schaut das für mich nach einem Fehler aus. Logisch wäre das jedenfalls nicht. LG Cedricus

  • Hallo Cedricus,


    danke fürs Nachschauen und die Rückmeldung.


    Die Frage, ob es das leibliche Kind ist habe ich natürlich mit nein beantwortet.

    Ganz unten wird allerdings nach dem Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person gefragt (zur Auswahl stehen leibliches Kind, Adoptivkind und Pflegekind, jeweils mit Bezug auf die weitere Person), ignorieren kann ich es leider nicht, dann kommt eine Fehlermeldung. Dann geht die Maske auf dem zweiten Sreenshot auf und da kommt die unter #10 genannte Fehlermeldung. Klicke ich auf „Nein“ bei „Ist der andere Elternteil amtlich feststellbar“ (was ja nicht stimmt), verschwinden die restlichen Frage. Ist die Frage, ob das so ok ist?



  • Nur die Eingabemaske gibt noch eine Fehlermeldung aus

    Weshalb m.E. dann in der Maske zu dem namentlich zu benennenden anderen Elternteil das weitere Bestehen des Kindschaftsverhältnisses zu diesem Elternteil zu verneinen ist. Die Erklärung lässt sich trotz Programmmeldung versenden. Den Sachverhalt ggf. in den ergänzenden Angaben zur Erklärung erläutern.

  • licke ich auf „Nein“ bei „Ist der andere Elternteil amtlich feststellbar“ (was ja nicht stimmt), verschwinden die restlichen Frage. Ist die Frage, ob das so ok ist?

    Nein.

  • Ok, ich habe mich jetzt mal (*Premiere*) in die web-Version eingeloggt und ein "Testkind" angelegt. Es ist wie in der Desktop-Version: nach Auswahl "Pflegekind" bei mir und meiner Frau verschwindet die Frage nach weiteren Personen.

    Ich habe keine Ahnung, warum das bei Dir nicht passiert. Einziger Unterschied, der mir einfällt: Du bist alleinerziehend, ich verheiratet. Setzt die Software aus irgendwelchen Gründen voraus, dass bei jedem Kind mind. zwei Eltern angegeben werden müssen? Glaube ich nicht...

    Leben bei Dir im Haushalt noch weitere Erwachsene (Freund, Freundin, Oma, Oma, Mitbewohner), die Du irgendwo an anderer Stelle angegeben hast und auf deren Angaben zum Kindschaftsverhältnis die Software nun anspielt? Dann stellt sich möglicherweise die Frage, ob "alleinerziehend" im steuerlichen Sinne korrekt ist? Aber dieses Thema habe ich immer nur am Rande verfolgt, betrifft mich selbst halt nicht...

    Sorry, ich bin leider am Ende mit meinen Latein :-/

  • Es ist wie in der Desktop-Version: nach Auswahl "Pflegekind" bei mir und meiner Frau verschwindet die Frage nach weiteren Personen.

    Das ist der entscheidende Unterschied, denn es sind damit schon zwei "Elternteile" vorhanden.


    Oder man muss aufgrund § 32 Absatz 2 EStG schon verneinen, dass ein Kind zu einer anderen Person besteht. Denn in Bezug auf die Elternteile schreibt das FinMin NRW ja:

    Zitat

    Ein Pflegekindschaftsverhältnis wird steuerlich nur anerkannt, wenn dem Kind – wie bei den leiblichen Eltern – im Haushalt ein Zuhause gewährt wird. Dies setzt voraus, dass das Kind von seinen Pflegeeltern auf Dauer wie ein leibliches Kind betreut wird.

    Weitere Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass dieses Kind aus dem natürlichen Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen Eltern ausgeschieden ist.

    Und dann kommst Du eben zu dem § 32 Absatz 2 EStG:

    Zitat

    (2) 1Besteht bei einem angenommenen Kind das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern weiter, ist es vorrangig als angenommenes Kind zu berücksichtigen. 2Ist ein im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandtes Kind zugleich ein Pflegekind, ist es vorrangig als Pflegekind zu berücksichtigen.

    Das wäre nach dem Formular dann auch nicht richtig, würde aber zu keinem Programmhinweis führen. Es müsste aber auch über die ergänzenden Angaben erkäutert werden.


    @P21

    Das wäre eigentlich ein Fall für den Support, der sich diesen Sonderfall einmal anschauen müsste/sollte.
    Mach dafür doch mal ein Ticket beim Support auf, mit der Bitte, sich diesen Thread anzuschauen bzw. frage nach einem Lösungsvorschlag.

  • Ich habe keine Ahnung, warum das bei Dir nicht passiert. Einziger Unterschied, der mir einfällt: Du bist alleinerziehend, ich verheiratet. Setzt die Software aus irgendwelchen Gründen voraus, dass bei jedem Kind mind. zwei Eltern angegeben werden müssen? Glaube ich nicht...

    Ich habe mal in einem Testfall in der Webversion bei Musterfrau als Familienstand "ledig" eingegeben und bei "Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person" nichts ausgewählt, denn wird mir der Bereich als "erledigt" angezeigt und auch die Prüfung schlägt nicht an.





    Wäre also interessant zu wissen, was P21 da eingetragen hat.