Frage zur GbR !

  • Guten Tag!


    Ein Kollege und ich haben vor eine GbR zu gründen, was über uns beide, sprich 2 Personen läuft.


    Meine Frage ist nun, was alles benötigt wird, um das Gewerbe letztendlich ordnungsgemäß anzumelden...


    ...dachte mir einfach, hier bin ich genau richtig !? 8)

  • Hallo,


    zur Gründung ist wichtig:


    Gewerbeanmeldung
    Ist Zweck der Gesellschaft der Betrieb eines Kleingewerbes, ist das Gewerbe von jedem Gesellschafter bei der zuständigen Behörde am Sitz des Gewerbebetriebs anzuzeigen.


    Auftreten im Geschäftsverkehr
    Eine GbR kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden, daher hat sie keine Firma, unter der sie im Geschäftsverkehr auftritt.


    Auf Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, muss daher immer der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen der jeweiligen Gesellschafter angegeben werden. Zu den Geschäftsbriefen zählen z. B. auch Rechnungen, Quittungen, Liefer- und Bestellscheine oder Auftragsbestätigungen. Ein Zusatz, der auf die Rechtsform der Gesellschaft hinweist, ist zwar nicht zwingend, er dient aber der Rechtsklarheit. Daneben kann die GbR auch eine (zusätzliche) Geschäftsbezeichnung führen. Gestattet wäre z. B.:


    "Claudia Reich & Robert Kiesel GbR
    Internetdienstleistungen".


    Um Verwechslungen mit einer Handelsregister-Firma zu vermeiden, sollte die Geschäftsbezeichnung von den Gesellschafternamen grafisch abgesetzt werden.



    Um Stress zu vermeiden solltest Du u.a. einen Gesellschaftsvertrag mit Deinem Kollegen aufsetzen.


    Ich habe hier die wichtigsten Vertragsgegenstände aufgelistet.


    (weitere Info unter:http://www.stuttgart.ihk24.de/…t/Gruendung_einer_GbR.jsp)


    Errichtet wird die GbR durch einen formlosen Gesellschaftsvertrag, der schriftlich oder mündlich geschlossen werden kann. Es ist aber unbedingt empfehlenswert, die wesentlichen Punkte des Zusammenschlusses möglichst mit Hilfe eines Rechtsberaters, schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Bedeutsam sind z. B. Regelungen zum Thema:


    Gesellschaftszweck


    Geschäftsführung und Vertretung


    Interne Haftungsverteilung


    Tätigkeitsvergütung


    Entnahmerecht


    Gewinn- und Verlustverteilung


    Informations- und Kontrollrecht


    Wettbewerbsverbot


    Abtretung von Geschäftsanteilen


    Ausscheiden eines Gesellschafters


    Tod eines Gesellschafters


    Abfindung