… nun ohne Steuerberater?

  • Hallo Forumleser ...


    ... nachdem ich mir ende letzten Jahres die Software Wiso gekauft habe um meine Steuererklärungen selbst zu machen, habe ich noch ein paar grundsätzliche Fragen. Vielleicht kann mir diese jemand beantworten …


    Ich habe eine kleine Einzelfirma und muss quartalsmäßig meine Vorsteuererklärung abgeben.
    Bisher hatte ich über den Steuerberater für die Abgabe eine Fristverlängerung bis zum 10. des Folgemonats.
    - bleibt diese bestehen, wenn ich es ohne Steuerberater mache, oder muss dies neu beantragt werden?


    Was ist mit den Unterlagen (Rechnungen, Kontoauszüge etc.)?
    - Werden die immer (also quartalsmäßig) beim FA eingereicht oder erst beim Jahresabschluss?


    Buchungskonten:
    - kann ich auch andere als wie bisher vom Steuerberater verwendete Buchungskonten für denselben (aber dann in diesem Jahr erfolgten) Buchungsvorgang verwenden oder muss ich bei den "Alten" bleiben?


    - Wie geht man mit noch laufenden Abschreibungsgütern (Büro PC etc.) um. Müssen diese nochmal in der Wisosoftware erfasst werden oder ist das, nachdem es beim FA in den vergangenen Jahren ja schon erfasst wurde, nicht mehr nötig?


    - Meine Frau ist seit kurzem freie Schriftstellerin.
    Sollte dies über die Einkommenssteuererklärung mit dem FA abgerechnet werden oder wäre es günstiger dies über meine Firma laufen zu lassen? Sie hat kein Gewerbe angemeldet und ist auch nirgends angestellt.
    Mein jetziger (noch) Steuerberater sagt, es geht nur über die Einkommenssteuererklärung – und ich darf es nicht über die Firma laufen lassen !???!Gibt es irgendwo ein Beispiel ...?


    Wenn jemand meine Fragen beantworten kann - würde ich mich das sehr freuen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Harald

  • Hallo Harald,
    nachdems schon sehr spät ist, will ich erst mal auf ein paar Ihrer Fragen antworten:
    1. Die Fristverlängerung bleibt bestehen
    2. Rechnungen und Kontoauszüge werden nicht beim Finanzamt eingereicht, auch nicht beim Jahresabschluß. Wenn das Finanzamt irgendeinen Beleg einsehen will, meldet es sich schon bei Ihnen!
    3. Sie können selbstverständlich Ihre eigenen Konten anlegen, müssen lediglich die EB-Werte auf Ihre Konten vortragen.
    4. Sie sollten die langlebigen WG auf jeden Fall in der Buchhaltung erfassen, wie das im Wiso geht, wenn die WG bereits in den Vorjahren angeschafft wurden, weiß ich nicht. Werd mal die nächsten Tage ausprobieren, wie man das am besten macht.
    5. Die Kosten Ihrer Frau für die Schriftstellertätigkeit können Sie in der Tat nicht in Ihre eigene Buchhaltung schaufeln. Als Schriftstellerin braucht sie kein Gewerbe anmelden, sondern ist freiberuflich tätig. Aber eine formlose Anzeige beim Finanzamt wäre angebracht. Für Ihre Frau müssen Sie dann eine eigene Gewinnermittlung machen und in der Einkommensteuererklärung ausweisen (Anlage GSE Rückseite)
    Gruß Siegi

  • Hallo Siegi – ich danke Ihnen für Ihre Antworten.


    Ehrlich gesagt – ich habe von der Materie wenig Ahnung und stelle vielleicht auch Fragen zu Steuerrechtlichen Selbstverständlichkeiten. Trotzdem will ich mich da für den Eigenbedarf einarbeiten und bin deshalb über kompetente Hilfe sehr dankbar! Trotzdem habe ich kalte Füße bei dem Schritt „weg vom Steuerberater“…


    zu 3.
    Wenn ich das richtig verstehe ist es vielleicht einfacher bei den alten Kontobezeichnungen zu bleiben und diese entsprechend in WISO anzulegen. Kann ich die im nächsten Jahr übernehmen oder müssen die jedes Mal neu angelegt werden?


    Mit EB-Werte meinen Sie wahrscheinlich den Eröffnungsbilanzwert, oder? Dieser wird doch vom Steuerberater jeweils zum 31.12. festgesetzt – dann müsste ich diese Werte doch übernehmen können. Falls das stimmt – wo trage ich das in Wiso ein, im Handbuch konnte ich keine Erklärung finden – was nicht heißt das sie nicht drin steht!


    zu 4.
    Wenn Sie eine Lösung „ertestet“ haben würde ich mich über eine Info freuen.


    zu 5.
    nun, wo ich weiß wie und wo, erklärt sich der Programmteil von selbst – Danke.


    Gruß
    Harald

  • Hallo Harald,
    ich gehe davon aus, dass Sie nur eine Gewinnermittlung machen (eine Bilanz wäre für einen Anfänger doch etwas happig), falls dem nicht so ist, bitte melden, dann stimmen nachfolgende Informationen nicht ganz.
    zu Nr. 4
    habe mir mal die Wiso Einnahme-Überschussrechnung angesehen. Arbeiten Sie mit diesem Programm?
    Wenn ja, kann man hier Anlagegüter aus Vorjahren problemlos eingeben. Unter Verwaltung - Anlagevermögen. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater ein Anlagenverzeichnis geben, da stehen alle relevanten Daten, die Sie eingeben müsssen, drin. Wenn Sie alles richtig eingegeben haben, müßte das Wiso-Programm auf den selben Restbuchwert kommen, wie Ihr Steuerberater.
    zu Nr. 3
    EB-Werte (Eröffnungsbilanzwert) brauchen Sie bei der Gewinnermittlung nur für die Anlagekonten, Kasse,
    Bank, Darlehen eingeben. Wenn Ihr Steuerberater über DATEV SKR 03 gebucht hat, haben Sie Glück, denn die Kontonummern im Wiso sind fast identisch. Die Konten müssen Sie nicht jedes Jahr neu anlegen.
    Eingegeben werden die EB-Werte in der Buchungsmaske.
    Z.B.: PKW (Restwert 31.12. 5.000,--)
    Buchung 0320 PKW 5.000,-- an 9000 Saldenvortrag
    oder Kassenbestand am 31.12. 1.000,--
    Buchung 1000 Kasse 1000,-- an 9000 Saldenvortrag
    oder Darlehensstand am 31.12. 20.000,--
    Buchung 9000 Saldenvortrag 20.000,- an 550 Darlehen
    (Falls Ihr Steuerberater andere Kontonummern hatte, nehmen Sie den EB-Wert entweder auf die von Wiso vorgegebenen Kontonummern oder Sie legen ein neues Konto an.)
    Ich finde Sie sehr mutig, aber nicht zu mutig. Wenn Sie es richtig angehen, davon gehe ich bei Ihrer Fragestellung aus, werden Sie´s schon packen.
    Viel Glück
    Siegi

  • Hallo Siegi,


    nur Gewinnermittlung stimmt – keine Bilanz!


    zu Nr.4
    Ich habe mal nach Ihren Anweisungen mit den Werten der Anlagegüter aus der Gewinnermittlung für 2002 experimentiert. Die Ergebnisse von WISO und dem Steuerberater sind teilweise unterschiedlich. Ein paar Anlagegüter werden auf dem Euro genau so berechnet wie vom SB – andere weichen um mehrere Hunderter ab. Da ich aber das aktuelle Anlagenverzeichnis noch nicht vorliegen habe kann ich auch noch nicht vergleichen woraus die Unterschiede entstehen (Linear, Abschreibungsdauer etc. habe ich beachtet). Das muss ich dann mit meinem SB klären.


    zu Nr.3
    Wenn ich mir die Summen- und Saldenliste vom SB des letzten Jahres ansehe, sind auch noch EB-Werte für Betriebsausstattung (400) etc. eingetragen. Anhand Ihres Beispiels müsste ich dann doch einfach alle aktuellen Werte (Stand 31.12.03) als Saldenvortrag in der Buchungsmaske unter „Einnahmen-Überschuss / Kassenbuch …“ eingeben und hätte dann den aktuellen Stand erfasst der somit durch die Software WISO weitergepflegt wird – sehe ich das richtig?
    Auf was für ein Datum setzte ich dann den Saldenvortrag – auf den 01.01.04?
    Auf den 31.12.03 habe ich Programmtechnisch bei der Buchungserfassung (ab 01.01.04) keinen Zugang. Oder muss ich für den Saldenvortrag extra eine Datei für 2003 anlegen?


    Ist diese Summen- und Saldenliste auch Bestandteil der einzureichenden Umsatzsteuererklärung 2004?



    Dank Ihrer Hilfe sehe ich ein schwaches Licht am Ende des Tunnels,
    ich hoffe es ist der Ausgang und nicht ein entgegenkommender Zug … ;)


    Ich danke Ihnen für Ihre kompetente Hilfe


    Gruß
    Harald


    P.s.: Gibt es eigentlich Steuerbüros die eine Art „Arbeitsteilung aus Kostengründen“ mit den Mandanten anbieten? Ich stelle mir das ungefähr so vor: Der Mandant erfasst die Buchungen in WISO und macht das kontieren selber – dann übergibt er Quartalsmäßig, oder wie auch immer nötig, diese Dateien dem Steuerberater der diese Daten dann in WISO in seine Mandantenverwaltung importiert und alles andere mit dem FA regelt.

  • Hallo Harald,
    genau richtig, die Werte vom 31.12. buchen Sie am 01.01.04 als EB-Wert ein.
    Summen- u. Saldenlisten werden nicht beim Finanzamt eingereicht.
    Es kommt sehr häufig vor, dass Mandanten ihre Buchführung selbst erledigen und nur den Jahresabschluss vom Steuerberater anfertigen lassen.
    Allerdings wird kein Steuerberater mit dem Programm Wiso arbeiten, das ist aber nicht schlimm. Er braucht ja nur Ihre Summen aus der Summen-u. Saldenliste in sein eigenes Buchhaltungsprogramm (meistens DATEV) übernehmen. Auf Wunsch prüft der Steuerberater am Jahresende die Buchführung auf gravierende Fehler. Wenn Sie Ihre Buchführung und den Jahresabschluss selbst machen wollen und nur die Steuererklärungen dem Steuerberater übergeben wollen, müssen Sie das von vornherein klarstellen.
    Viele Grüße
    Siegi