Da ich mich gerade mit dem Thema Dokumentenarchivierung befasse, würde mich interessieren, ob für das Finanzamt unbedingt die Originalbelege benötigt werden, oder ob Kopien, die digital einsehbar und jederzeit ausdruckbar sind ausreichen?
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich z.B. Lieferantenrechnungen oder andere Belege nur noch digital verfügbar habe?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Robert