Hallo,
nachdem ich so gute Erfahrungen bisher in anderen Foren gemacht habe versuche ich jetzt mein Bestes hier
Folgende Konstellation:
2001 Whg. gekauft (Eigennutzung)
April 2003 freigesetz vom Arbeitgeber
Juni 2003 Kündigung
November 2003 neuer Arbeitgeber (zum Glück)
Kann ich in der Zeit von April bis Oktober mein Büro/AZ von der Steuer absetzen?
Welche Abzugsvoraussetzungen: 50% berufliche Nutzung, Mittelpunkt der Arbeit oder kein anderer Arbeitsplatz?
Welche Aufwendungen dürfte ich mit Angeben?
vielen Dank für die Antworten,
cu OliW_de