Abschreibung Computer

  • Ich möchte für mein nebenberuflich betriebenes Gewerbe einen Computer abschreiben. Allerdings habe ich diesen komponentenweise erworben, wobei keine Komponente über 410 Euro gekostet hat. Muss ich das Gerät trotzdem über 3 Jahre abschreiben oder kann ich das vollständig im laufenden Jahr tun ?

  • Hallo Michael,


    Im Ihrem vorliegenden Fall bin ich der Auffassung, daß ein "neues Wirtschaftsgut" entstanden ist. Und zwar zum Zeitpunkt der Anschaffung des Motherboard + Prozessor als >der< zentralen Einheit eines PC. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine neue AfA von 3 Jahren.
    Dem FA würde ich dies alles haargenau schildern und erläutern.


    Und nach dem vor einigen Tagen veröffentlichtem Urteil des BFH (19.02.2004 VI R 135/01) sind die Peripheriegeräte keine GWG's - entgegen der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 21.09.2001, 5 K 1249/00 außer Kombinationsgeräte (Drucker, Fax, Kopierer), die sofort abgeschrieben werden können.

  • Hallo Günter,


    Ihre Ennahmen und Ausgaben müssen Sie im WISO 2004 unter Pkt. I = Einkünfte aus Gewerbebetrieb vornehmen,


    Dann Pkt.1 -> 1.Betrieb (z.B. Handelsvertreter für Kosmetik - genaue Bezeichnung steht auf Ihrer Gewerbeanmeldung) eintragen -> Fenster öffnen -> Gewinn/Verlust "programmunterstützt ermittelt" auswählen -> Umsatzsteuerpflichtig aktivieren, falls vorhanden -> Betriebseinnahmen (hier Ihre Provision eintragen)
    -> Betriebsausgaben -> übrige Betriebsausgaben -> übrige Betriebsausgaben -> hier finden Sie alle möglichen Ausgaben, die während Ihrer gewerblichen Tätigkeit angefallen sein könnten, auch Werbekosten.
    Daten können auch aus der EÜR übernommen werden.