Hallo,
leider werde ich aus den diversen Gestzen, Urteilen und Änderungen zur DHH nicht vollständig schlau, daher meine Frage. Der Knackpunkt ist bei mir der befristete Arbeitsvertrag.
meine gegenwärtige Situation:
ledig,
Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt:
Baden-Württemberg, Haus der Mutter -> kein eigener Hausstand
Berufsbedingter Zweitwohnsitz:
Hessen (50 qm Mietwohnung). Mein Arbeitsvertrag wurde 2003 zum zweiten Mal befristet um ein Jahr verlängert. Ende 2003 bestand der Zweitwohnsitz für 2 Jahre & 4 Monate, allerdings bin ich im Mai 2003 am Arbeitsort erneut umgezogen.
ESt.Erkl. 2002: woechentliche Heimfahrt und
Miete fuer die Zweitwohnung wurde vom FA voll anerkannt.
Frage: Kann ich in 2003 weiterhin die Heimfahrt- & Mietkosten absetzen? Evtl. nur bis zum Umzug in die neue Wohnung? Sind Umzugskosten absetzbar?
Vielen Dank für schnelle Hilfe (Abgabefrist
Florian