Studium - DHF- Reisekosten

  • Hallo,


    im Forum hab' ich gelesen auch Studenten können vorweggenommene WBK geltend machen.Also möchte ich es für 2003 versuchen.


    Ich - Student - wohne in A und studiere in G. Dort ist
    der 2. Wohnsitz. Dafür möchte ich ab 01/2003 DHF ansetzen.


    Aber von Mitte Feb. bis Mitte April habe ich ein Pflicht-Praktikum in H. gemacht. Sehe ich es hier richtig: Reisekosten von A nach H + Verpflegungspauschale(2 Mt.).


    Ist die Verpflegungsp. dann abgegolten? In der DHF hab' ich dann ja nur 1,5 Monate. Oder wird das dort nur unterbrochen und ich kann sie ab Mitte April noch
    weiterführen?


    Oder gibt es eine insgesamt andere Lösung?.


    Im August/Sept. hab' ich im Heimatort A auf LSt.Karte
    gejobbt. WBK = Entferungspauschale?!

    Im Sept./ Okt. hab' ich im Rahmen des Studiums einen
    Sprachkurs im Ausland gemacht. Ich denke, da kann ich
    komplett erneut die Reisekosten ansetzen?!


    Vielen Dank für eine Antwort!!!!

  • Hallo steuerstudi,


    wenn Sie ab 01/2003 DHH geltend machen wollen, brauchen Sie aber auch 2 eigene Wohnungen oder 2 Wohnungen mit Mietverträgen, sonst ist DHH nicht möglich.


    >>>Sehe ich es hier richtig: Reisekosten von A nach H + Verpflegungspauschale(2 Mt.).<<<
    - ja, max. 3 Monate -


    Verpflegungsmehraufwendungen sind an "Reiseziele/Einsatzorte" gebunden. Für jeden Einsatzort (hier G und H) können max. für 3 Monate (90 KT) Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.


    >>> Job auf LSt-Karte <<<
    - kommt darauf an, was es für ein Job war, z.B. bei Mini-Job mit max.400 € und pauschaler Besteuerung ist kein WK-Abzug möglich, dagegen bei normaler Besteuerung nach LSt-Klasse ist ein WK-Abzug möglich.


    >>> Sprachkurs im Ausland <<<
    Reisekostenabzug ist möglich, aber für das Ausland sind andere Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand gültig.