Hallo,
im Forum hab' ich gelesen auch Studenten können vorweggenommene WBK geltend machen.Also möchte ich es für 2003 versuchen.
Ich - Student - wohne in A und studiere in G. Dort ist
der 2. Wohnsitz. Dafür möchte ich ab 01/2003 DHF ansetzen.
Aber von Mitte Feb. bis Mitte April habe ich ein Pflicht-Praktikum in H. gemacht. Sehe ich es hier richtig: Reisekosten von A nach H + Verpflegungspauschale(2 Mt.).
Ist die Verpflegungsp. dann abgegolten? In der DHF hab' ich dann ja nur 1,5 Monate. Oder wird das dort nur unterbrochen und ich kann sie ab Mitte April noch
weiterführen?
Oder gibt es eine insgesamt andere Lösung?.
Im August/Sept. hab' ich im Heimatort A auf LSt.Karte
gejobbt. WBK = Entferungspauschale?!
Im Sept./ Okt. hab' ich im Rahmen des Studiums einen
Sprachkurs im Ausland gemacht. Ich denke, da kann ich
komplett erneut die Reisekosten ansetzen?!
Vielen Dank für eine Antwort!!!!