DHF

  • Nachtrag:


    Habe gerade den vorstehenden Beitrag gelesen:


    Ohne eigenen Hausstand lt. Beitrag in "sauerländer"
    Gilt die Gesetzesänderung ab 2004.


    Lt. WISO geht es auch noch.


    Dort hört es sich nun aber an, als wenn es schon für 2003 nicht mehr geht.

  • Gesetzesänderungen zum 01.01.2004


    Darin heißt es, daß rückwirkend zum 01.01.2003 Änderungen zur DHH vorgenommen wurden.


    Konkret - DHH ab 01.01.2003 nur noch möglich, wenn 2 eigene Wohnungen oder 2 Wohnungen mit Mietverträgen nachweisbar sind.

  • Habe mich bezügl. der DHF ja nun durchs Forum "gewühlt", aber irgendwie sind die Beiträge ja doch mißverständlich, denn unter:


    - sauerländer - ID 11710
    - Steffen Zimmermann - ID 12471 (Nachtrag Fruehling)
    - maibaum - ID 12635


    heißt es immer,daß die Regelung des "unechten Haushalts" erst ab 2004 gilt?!?

  • Hallo maibaum,


    ich auch .... aber da das Wiso-Programm auch für die Heimfahrten noch 0,40 € rechnet - also nach alter Regelung - überlaß ich es jetzt wohl dem FA. Sollte ich mehr erfahren, melde ich mich hier!

  • Nur zur Info:


    Änderungen zum 1.1.2004 durch das Haushaltsbegleitgesetz


    steuerliche Änderungen zum 1. Januar 2004


    siehe dazu: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22348/BMF-Schreiben-vom-27.-Januar-2004-IV-C-5-S-2000-2/04-Adobe-Acrobat-3.x-4.x.pdf">http://www.bundesfinanzministerium.de/A ... .x-4.x.pdf</a><!-- m -->



    • Mit der Einführung der Entfernungspauschale seit 2001 ergaben sich für die meisten Steuerzahler Steuereinsparungen. Für 2003 hat sich bis auf unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung nichts geändert Die Entfernungspauschale bleibt uns auch 2004 erhalten - allerdings abgesenkt auf
    0,30 € je vollen Entfernungskilometer.
    Bei Sammelbeförderung kann die Entfernungspauschale ab 2004 nicht mehr angesetzt werden.
    Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ab 2004 auf 920 € gesenkt. Damit wirken sich die tatsächlichen Kosten schneller aus – also 2004 verstärkt Belege für berufsbedingte Ausgaben sammeln.

    • Die Zweijahresfrist für die Fälle der beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung wird ersatzlos aufgehoben. Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung können jedoch künftig nur noch Arbeitnehmer abziehen, die tatsächlich zwei Haushalte führen. Der Werbungskosten-Abzug bei der sogenannten unechten doppelten Haushaltsführung, also von Arbeitnehmern, die am Lebensmittelpunkt keinen eigenen Hausstand führen, fällt damit gänzlich weg. Die Neuregelung ist erstmals ab dem VZ 2003 anzuwenden. Damit entfällt auch die Abzugsmöglichkeit für die Fälle der „unechten“ doppelten Haushaltsführung bereits ab VZ 2003.


    Zusammenfassung:
    • § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
    Verringern der Entfernungspauschale auf 30 Cent, Absenkung der Obergrenze von 5.112 auf 4.500 € (gilt weiterhin nicht, soweit ein privater PKW genutzt wird und die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden); Verringern der Begrenzung auf Wegfall für steuerfreie Sammelbeförderung gem. § 3 Nr. 32 EStG; Anrechnen steuerfreier Leistungen nach § 8 Abs. 3 EStG
    • § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG:
    Verringern der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten auf 30 Cent
    • § 9a EStG:
    Verringern des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.044 auf 920 €


    Firmenfahrzeug: Während der Gesamtdauer der doppelten Haushaltsführung braucht für die Heimfahrten kein Nutzungswert versteuert zu werden. Andererseits dürfen die Fahrten aber auch nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.