Private Rentenversicherung für Freiberufler?!?!?

  • Kann ich als freiberuflich Selbstsrändiger meine private Rentenversicherung absetzen? Wo kann ich das im Wiso Sparbuch 2003/2004 eintragen?


    Bei "Sonderausgaben" - "Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente)" gehöre ich zu keinem der Begünstigungsfälle. Ich gehöre zu "Selbstständiger ohne Vorliegen von Versicherungspflicht in der g. Rentenversicherung".


    Also gibt es nun eine Möglichkeit irgendwie diese Versicherung einzubringen, oder nicht?

  • Hallo Evelyn,


    Ihre private Rentenversicherung gehört in Ihrer ESt- Erklärung im Normalfall zu den Sonderausgaben und wird in WISO 2004 unter M1 -> Lebensversicherungsbeiträge eingetragen.
    Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie selbständig sind oder nicht.


    Wenn es sich um eine fondsgebundene RV handelt, können Sie die Beiträge nicht geltend machen.
    Das hat der Gesetzgeber vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Wie ich im Internet gelesen habe, ist das Alterseinkünftegesetz schon beschlossen und wird ab 01.01.2005 in Kraft tretten.
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Alterseinkuenftegesetz-.911.24649/Pressemitteilung/index.htm">http://www.bundesfinanzministerium.de/S ... /index.htm</a><!-- m -->
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage24580/FAQ-zum-Alterseinkuenftegesetz.pdf">http://www.bundesfinanzministerium.de/A ... gesetz.pdf</a><!-- m -->
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.iww.de/steuerberater/gestaltendesb/showindex.php?aid=1237">http://www.iww.de/steuerberater/gestalt ... p?aid=1237</a><!-- m -->


    Ich bin freiberuflich selbstständig und habe einige Fragen zu Freibeträgen für die private Renten-Versicherung:


    Wenn ich:
    - VOR 01.01.2005 eine private KAPITALISIERBARE Renten-VS abschliesse (Höchst-Freibetrag: 5736 EUR ?),


    und danach noch dazu
    - NACH 01.01.2005 eine private NICHT kapitlisierebare Renten-VS mit Hinterbliebenen-Schutz abschliesse (Höchst-Freibetrag: in 2005: 20.000 EUR x 60% = 12.000 EUR, danach plus 2% von 20.000 EUR jählich = 400 EUR ?)


    Dann:
    - Kann ab Jahr 2005 nicht nur der Höchchst-Freibetrag von 5736 EUR (Übergangsregelung/Günstigerprüfung bis zum 2010 ?) sondern auch noch DAZU der Höchst-Freibetrag von 12.000 EUR, dh. zusammen 17.736 EUR plus 400 EUR jählich absetzen?


    Vielen Dank!

  • Hallo,


    wo kann ich die Werbungskosten für meine nach 2005 abgeschlossene fondsgebundene LV in der EÜR einsetzen?


    Muß ich ggf. die Anlage N für Arbeitnehmer ("Weitere Werbungskosten") ausfüllen, obwohl ich kein Einkommen als Arbeitnehmer habe?


    Danke
    Bernhard

  • Hallo Bernhard,


    fondsgebundene LV/RV können in der ESt-Erklärung gar nicht angegeben werden (noch nie!!!), demzufolge auch nicht die damit zusammen hängenden Werbungskosten.


    Anlage N ist nur für Einkünfte/Ausgaben als Arbeitnehmer mit nichtselbständiger Tätigkeit.
    Aufwendungen für Versicherungen sind i.d.R. Sonderausgaben -> Mantelbogen;
    Auszahlungen von VS-Leistungen -> Anlage KAP (+AUS).