Habe folgende Frage :
In wie weit kann man Berufskleidung zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit , als Betriebsausgaben geltend machen ?
Berufskleidung als Betriebsausgaben
- WernerSan
- Erledigt
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Vielleicht kann ich bei Deiner Frage helfen:
ich habe einfach im Kontenplan (ich arbeite mit dem
Kaufmann 2004 von WISO,SKR04)unter "sonstige Betriebsausgaben",ein neues Konto "Arbeitskleidung"
angelegt.Da buche ich meine anfallende Arbeitskleidung.
Ich denke das passt.