Privatanteile Kfz-Kosten für Kraftfahrzeuge des Betriebsvermögens

  • Im ersten Halbjahr 2002 einen 10 Jahre alten Toyota als Betriebsfahrzeug angegeben. das Fahrzeug wurde 2000 für 2000 € erworben und verschrottet. Ab 07.2002 habe ich dafür einen Jahreswagen in das Betriebsvermögen eingefügt und nach AfA abgeschrieben. Da ich der Ansicht war, der Toyota wäre längst abgeschrieben, habe ich dafür nur die lfd. Betriebskosten in der Steuererklärung geltend gemacht.
    Das Finanzamt hat nun aber beim Toyota, wie bei dem Jahreswagen auch, den Privatanteil der Fahrten nach der 1%-Regelung und einen Listenpreis für den Toyota von 10000 € zu Grunde gelegt.
    1. Frage: Ist das korrekt?
    M.E. beträgt doch die Abschreibungszeit 6 Jahre ab der Ersrzulassung. Das würde doch bedeuten, dass der Toyota, wie angenommen, längst abgeschrieben wäre, und dem Betreibsvermögen nicht mehr zugeordnet werden könnte. Bei dem Jahreswagen wäre doch die Anschaffungskosten nur noch auf 5 Jahre zu verteilen.
    2. Frage: Liege ich mit diesen Annahmen richtig?


    Für Die Antworten vielen Dank.