Als Student (Erststudium - keine Berufsausbildung) habe ich eine EkSt.-Erklärung über "vorweggenommene WBK" abgegeben.
Das FA hat den Werbungskostenabzug abgelehnt. Ich möchte Einspruch einlegen und im Hinblick auf den Wandel in der BFH-Rechtsprechung um Ruhen des Verfahrens bitten.
Wie begründe ich das am Besten - bzw. auf welche Urteile kann ich mich berufen?