Hallo,
kennt sich jemand mit § 50a (4) EStG (Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen für Lizenzen und ähnliche Vergütungen) aus?
Meine Frage:
Gilt das nur für fremde Unternehmen oder ist auch ein Steuerabzug vorzunehmen, wenn ein verbundenes Unternehmen eines Konzern aus einem ausländischen Staat der inländischen, deutschen Konzernmutter Lizenzgebühren oder Dienstleistungen in Rechnung stellt?
Wäre toll wenn mir da jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank schon mal.
LG Zuutz