Buchung von Verkauf/Abgängen von Anlagevermögen, Problem

  • Ich habe das oben angegebene Problem beim Sparbuch 2003. Bei der Eingabe von Verkauf/Abgängen des Anlagevermögens unter Einnahme-Überschussrechnung läßt sich in die Spalte "Erlöskonto" nichts eintragen, beim Anklicken wird es nur blau.
    Bei "Zurück" wird eingeblendet, daß das Habenkonto gefüllt sein muß.
    Wie kann ich die Abgänge in 2003 richtig eintragen?
    Muß ich vorher noch ein Konto aktivieren?


    Mit freundlichem Gruß, C.Rickmers

  • Hallo Carl,


    ich habe jetzt mal ein Beispiel mit dem WISO-Programmteil EÜR (Version 11.08.2985) durchgespielt - und alles "funktionierte perfekt".


    Mein Bsp. war ein PC den ich 2002 gekauft und 2003 wieder verkauft habe (ND=3).


    Die Eintragung erfolgt in EÜR - A - 5.
    Alle Daten vom Kauf (2002) des Wirtschaftsgutes eintragen und dann Verkauf/Abgänge in 2003 öffnen -> jetzt alle Verkaufsdaten eintragen.
    In meinem Beispiel habe ich das Geldkonto: Kasse (1000) gewählt und das Erlöskonto: "Erlöse aus Anlagenverkäufen" (8800) wurde selbständig durch das Programm geöffnet.


    Vielleicht haben Sie eine Eintragung (z.B. ND) vergessen, probieren Sie es noch einmal.


    Noch ein Hinweis aus der Programm-Hilfe:
    Mit Ausnahme der Geldkonten gibt es bei einer Einnahme-Überschussrechnung keine Bestandskonten; das gilt auch für das Bestandskonto "Inventar". Hierzu zählen sämtliche Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
    In der Steuersprache geht es hier um Gegenstände (Wirtschaftsgüter), deren Verwendung und Nutzung sich - im Rahmen der Erzielung von Einkünften - auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, z.B. der PC, der Schreibtisch.
    Die steuerliche Behandlung dieser Kosten ist so geregelt, dass sie nicht im Jahr des Kaufs, d.h. der Zahlung in voller Höhe abgezogen werden dürfen. Der Kaufpreis (= Anschaffungskosten) muss vielmehr auf die Jahre der Nutzung verteilt werden: Diese "Verteilung" erfolgt in der Regel nach einer linearen oder degressiven Methode und wird als Abschreibung bezeichnet.
    Ausnahme: Im Jahr der Anschaffung dürfen ausnahmsweise bei den so genannten "Geringwertigen Wirtschaftsgütern" die vollen Anschaffungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden.
    Viel Glück!