Privater Nutzungswert bei Betriebsfahrzeugen

  • Mein überwiegend betrieblich benutzter PKW ist über 10 Jahre alt. In der Steuererklärung habe ich dafür sämtliche Betriebskosten geltend gemacht. Das Finanzamt hat bei der Anrechnung des privaten Nutzungswertes für das Fahrzeug als Listenpreis 10.000 € Anschaffungskosten zu Grunde gelegt, obwohl das Fahrzeug nach dem 6. Jahr doch eigentlich schon abgeschrieben sein müsste.


    Handelt das Finanzamt richtig ?



    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

  • Hallo Tango,


    leider hat das Finanzamt recht. Bemessungsgrundlage für die private Autonutzung ist immer der Listen-Neupreis, egal wie alt das Auto ist.


    Gruß Siggi