Kinder und Freibetrag

  • Ich bin seit dem 07.03.2002 geschieden und habe zwei Kinder.
    Im Jahr 2003 war mein Sohn 20 Jahre und meine Tochter
    10 Jahre alt.Beide wohnen im Haushalt meiner geschiedenen Frau.Sie bekommt für beide Kinder das volle Kondergeld,weil sie in Ihrem Haushalt leben.Ich zahle meinem Sohn Unterhalt in Höhe von 235 EUR im Monat,meine Tochter erhält 196 EUR.Meine Exfrau und ich haben auf jegliche Unterhaltszahlungen verzichtet.
    Ich glaube,das bei den Unterhaltszahlungen schon das
    Kindergeld abgerechnet ist.
    Kann ich in irgendeiner Form die Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen,bzw. habe ich Anspruch auf einen Kinderfreibetrag.Das WISO-Programm sagt ja.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo jaybe,


    Unterhaltszahlungen für Kinder können leider nicht steuerlich geltend gemacht werden.


    Wenn die leibliche Mutter das Kindergeld bekommt, kann sie in ihrer ESt-Erklärung den kompletten Betrag des Kindergeldes angeben. Sie dagegen geben in Ihrer ESt-Erklärung (für jedes Kind eine Anlage Kind) nur den halben Betrag (77 €) an als sogenannten zivilrechtlichen Anspruch oder als "vergleichbare Leistungen".
    Falls Sie WISO 2004 nutzen sollten, werden dann automatisch die weiteren möglichen Kinderfreibeträge (bei korrekter Dateneingabe) zugeordnet.