Drucken von Anlage KAP obwohl unter Freibetrag

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne die Anlage KAP ausdrucken, obwohl ich meine Einkünfte in dieser Anlage den Freibetrag nicht übersteigen... aber sonst war die ganze Mühe ja umsonst mit dem Eintragen...


    Bitte um Antwort ob und wenn ja wie das geht.


    Danke!

  • Hallo Steuerass,


    Einkünfte aus Kapitalvermögen werden steuerlich nur berücksichtigt, wenn die Höhe der Einnahmen über den Sparerfreibetrag und den Werbungskosten-Pauschbetrag liegen. Wenn Sie jedoch höhere Werbungskosten nachweisen oder aufgrund fehlender Freistellungsaufträge Steuern gezahlt haben lohnt es sich in jedem Fall diese Bereiche auszufüllen.


    Wenn Sie keine weiteren Kapitaleinkünfte haben und der Zinsertrag aus den festverzinslichen Wertpapieren unter dem Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschale von insgesamt 1.601 € (VZ 2003 = 1550 € pro Person + 51 € WK) bleibt, fällt auch keine Einkommensteuer auf die Kapitaleinkünfte an.


    Nur ein kleiner Tip, wenn Sie die Anlage KAP unbedingt ausdrucken wollen:
    In der Programmzeile „Einbehaltener Zinsabschlag“ muß mindestens 0,01 € enthalten sein, sonst wird die Anlage KAP nicht ausgedruckt. Der Wert „0,01 €“ hat steuerlich keine gravierenden Auswirkungen.


    Probieren Sie es mal aus.