Verlustrücktrag für Werbungskosten als Vorruheständler

  • Hallo,


    einen ehemalige Kollegin ist sein einigen Jahren im Vorruhestand und hat 2003 mangels Einkommen erstmals keine Lohnsteuer zahlen müssen. Sie ist pflichtveranlagt wird aber vsl. nichts nachzahlen müssen.


    Die Frage: Kann sie die 2003 entstandenen Werbungskosten per Verlustrücktrag auf das Steuerjahr 2002 anrechnen lassen und somit eine Steuerrückerstattung erwarten?


    Werbungskosten 2003:
    Notebook für Bewerbungsschreiben und Steuererklärung
    Bewerbungskosten, Büromaterial, Fahrten zum Arbeitsamt, Steuerberatungskosten...
    Wahrscheinlich über der Freigrenze von ca. 1000 €.

  • Hallo gelo,


    theoretisch ist es möglich, aber sind die Werbungskosten tatsächlich höher, als die Einkünfte?


    Verluste entstehen immer dann, wenn die Werbungskosten oder bei Selbständigen die Betriebsausgaben, höher sind als die Einnahmen. Das Finanzamt spricht in solchen Fällen von negativen Einkünften. Negative Einkünfte verrechnet das Finanzamt automatisch mit anderen positiven Einkünften. Der Verlustabzug kann z. B. auf das Einkommen des Ehegatten angerechnet werden. Sind im Steuerjahr keine anderen positiven Einkünfte erlangt worden, dann werden die Verluste automatisch von den Einkünften des Letzten Jahres abgezogen (Verlustrücktrag) und die Steuerschuld neu berechnet. Ist der Verlustrücktrag nicht oder nur teilweise möglich, weil nicht genug Einkünfte erzielt wurden, wird der Verlustabzug auf das kommende Jahr vorgetragen (Verlustvortrag). Der Verlustvortrag verteilt sich so lange auf die zukünftigen Jahre, bis alle Verluste verrechnet wurden. In der Steuererklärung kann man auch beantragen, daß der Verlustabzug in bestimmter Höhe vor oder zurückgetragen wird.


    Vergessen Sie bitte mit, alle Werbungskosten müssen belegt und nachgewiesen werden.
    Das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) erstattet auch m.E. Bewerbungskosten.

  • Sie haben völlig recht, sie hat zwar keine Lohnsteuer gezahlt, aber das liegt daran, dass ihr Ehemann nur eine Rente hat. Die Werbungskosten übersteigen leider nicht die Einkünfte.


    Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Gruß


    Armin