Hallo,
einen ehemalige Kollegin ist sein einigen Jahren im Vorruhestand und hat 2003 mangels Einkommen erstmals keine Lohnsteuer zahlen müssen. Sie ist pflichtveranlagt wird aber vsl. nichts nachzahlen müssen.
Die Frage: Kann sie die 2003 entstandenen Werbungskosten per Verlustrücktrag auf das Steuerjahr 2002 anrechnen lassen und somit eine Steuerrückerstattung erwarten?
Werbungskosten 2003:
Notebook für Bewerbungsschreiben und Steuererklärung
Bewerbungskosten, Büromaterial, Fahrten zum Arbeitsamt, Steuerberatungskosten...
Wahrscheinlich über der Freigrenze von ca. 1000 €.