GuV

  • Wobei mit den vorhandenen Daten im Programm solch eine GuV (plus BWA usw.) bestimmt machbar wäre. "Das" wäre eine runde Sache fürs Büro.

  • Hallo Peselo,


    eine GuV erstellt man in der doppelten Buchführung, nicht in der EÜR, daher ist es erstmal nicht erforderlich.

  • Hi Al,
    das war auch keine "Forderung" an das Programm, sondern wäre eine nette kleine Abrundung. Natürlich hast Du Recht bezgl. der GuV. Ansonsten müssten die im Programm generierten Daten aber eigentlich für ein solch einfaches Formular reichen, oder?

  • Hallo Peselo,


    es ist richtig, das man gewisse Daten für eine GuV Auswertung mit dem Programm zur Verfügung stellen kann. Da die Software recht kompakt gehalten werden soll und keine Neueinsteiger mit Begriffen konfrontiert werden sollen, welche Sie ggf. mehr verwirren als nutzen, wird es die Auswertung vorerst nicht geben.