Gerichtskosten-Erstattung aus dem Vorjahr

  • Hallo,


    ich hatte in 2003 einen netten Auftraggeber, der meine Rechnungen nicht bezahlt hat und gegen den ich geklagt habe.


    Jetzt habe ich einen Teil der Gerichtskosten zurückbekommen, aber wie buchen? In 2003 hatte ich noch einen tollen teuren Steuerberater und der hat (soweit ich das nachvollziehen konnte) auf dem Sachkonto 8950 Ausgaben gebucht (ohne Vorsteuer meine ich).


    Meine Fragen also :


    1. Einnahme auf Sachkonto 8950, also ohne UmSt oder wo?
    2. Zahlung des Verklagten wie Einnahme in 2004 buchen?
    3. Umsatzsteuer wie bei einer Einnahme in 2004 buchen?
    4. Zinsen des Verklagten, wie buchen?


    Wäre sehr dankbar für eine Antwort

  • Hallo Friederike,


    1. Erstattung von Gerichtskosten würde ich auf dem Konto gegenbuchen, auf dem der Aufwand gebucht wurde. Also z.B. Rechts- und Beratungskosten im Haben buchen.


    2. Die Einnahme des Verklagten buchen Sie auf dem Erlöskonto, auf dem Sie sonst auch buchen. Ich gehe davon aus, dass Sie Einnahme/Ueberschussrechnung machen und die Einnahme in 2003 deshalb noch nicht gebucht haben.


    3. USt ebenso


    4. Zinsen auf 2650 Sonstige Zinserträge


    Viele Grüße


    Siggi

  • Hallo Siggi,


    danke für deine schnelle, nächtliche Hilfe.


    Ich bin Freiberufler, mache EÜR und benutze das WISO Sparbuch 2004.


    zu 1:
    Ich habe gestern Abend noch ein Update die Version 11.09 gemacht....und jetzt kann ich das Konto 8950 nicht mehr verwenden?? Weder als Ausgabe noch als Einnahme. Bei dem Auswahlfeld zur Kontoauswahl erscheinen nur Kontennummern bis zur 8949?? Vor dem Update ging es.


    zu 2:
    Nein 2003 hab ich schon abgegeben, weil zu hohe VZ festgelegt wurden.



    Gruß Friederike

  • Hallo Friederike,


    habe mir mal den Kontenrahmen im Wiso angeguckt. Wenn Sie für die Gerichtskosten unbedingt ein Erlöskonto ansprechen wollen, können Sie z.B. 8650 nehmen und umbeschriften in Erstattung Gerichtskosten.


    Das Konto 8950 ist übrigens auch ein Erlöskonto. Hat Ihr Stb die Gerichtskosten im Jahr 2003 auf dieses Konto gebucht? Ich hätte diese Kosten auf Kto. 4950 Rechts- und Beratungskosten gebucht (aber ohne Vorsteuer stimmt schon).


    Viele Grüße


    Siggi