Hallo,
ich hatte in 2003 einen netten Auftraggeber, der meine Rechnungen nicht bezahlt hat und gegen den ich geklagt habe.
Jetzt habe ich einen Teil der Gerichtskosten zurückbekommen, aber wie buchen? In 2003 hatte ich noch einen tollen teuren Steuerberater und der hat (soweit ich das nachvollziehen konnte) auf dem Sachkonto 8950 Ausgaben gebucht (ohne Vorsteuer meine ich).
Meine Fragen also :
1. Einnahme auf Sachkonto 8950, also ohne UmSt oder wo?
2. Zahlung des Verklagten wie Einnahme in 2004 buchen?
3. Umsatzsteuer wie bei einer Einnahme in 2004 buchen?
4. Zinsen des Verklagten, wie buchen?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort