Geringwertige Wirtschaftsgüter

  • Hallo Moritz,


    nein - das wird m.E. nichts.


    Wird ein Computer durch den Austausch von Bestandteilen in seiner Funktionsweise erweitert oder in seiner Leistungsfähigkeit gesteigert (z.B. schnelleres CD-ROM-Laufwerk, größere Festplatte), behandelt das Finanzamt die Aufwendungen für solche Teile oft als nachträgliche Anschaffungskosten. Diese werden dem Restwert des Computers hinzugerechnet und mit ihm zusammen auf die verbleibende Restnutzungsdauer verteilt.


    Werden wesentliche Bestandteile des Computers (z.B. Prozessor) ausgetauscht, darf das Finanzamt ausnahmsweise die Restnutzungsdauer des Computers verlängern (Verfügung der OFD Berlin vom 2.6.2000, FR 2000 S. 949).


    Ist die Nutzungsdauer des Computers beim Kauf neuer Bestandteile bereits abgelaufen, können diese unabhängig vom Computer geltend gemacht werden.
    Die Frage "Selbständig nutzbar" ist bei den aufgeführten und in den PC einzubauenden Komponenten irrelevant. Sie wird vielmehr bei externen Peripheriegeräten angewendet.


    Im Ihrem Fall stimme ich der Auffassung zu, daß ein "neues Wirtschaftsgut" entstanden ist. Und zwar zum Zeitpunkt der Anschaffung des Motherboard + Prozessor als >der< zentralen Einheit eines PC. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine neue AfA von 3 Jahren.
    Dem FA würde ich dies alles haargenau schildern und erläutern.


    Und nach dem veröffentlichtem Urteil des BFH (19.02.2004 VI R 135/01) sind die Peripheriegeräte keine GWG's - entgegen der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 21.09.2001, 5 K 1249/00 außer Kombinationsgeräte (Drucker, Fax, Kopierer).

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Sie haben Recht, es sollen zwar einzelne Teile gekauft werden, diese aber dann zu einem Teil (PC) verbaut werden. Wie sieht es in anderen Bereichen aus. Es ist ja kaum ein Einzelfall, wenn ich mich entschließe, Teile zu beschaffen um diese zusammenzuführen?


    mfg Moritz Schieder

  • Hallo und guten Tag,


    zu dem Thema hätte ich noch eine Frage:


    wie buche ich denn den Zugang bei einem bereits abgeschriebenen PC? Ich habe es über das Anlagevermögen (PC war dort noch mit 1,0 € aufgeführt) versucht. Doch dann werden die Kosten des Zugangs nicht automatisch in die Abschreibung (Kto 4830) übernommen!
    Danke
    Werner Lexis