Ich sitze gerade am Einspruch für meinen Steuerbescheid, da einiges nicht korrekt ist. Da ich gelesen habe, daß man in einigen Punkten mit Berufung auf anhängige Verfahren zusätzlich Einspruch einlegen sollte, wollte ich nun fragen, für welche Verfahren dies noch gilt, ich bin da nicht auf dem aktuellen Stand. In Frage käme bei mir laut der vorgefertigten Einsprüche von Wiso der Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, Einschränkung des Verlustausgleichs und Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen.
Wer kann mir hier weiterhelfen, ob diese 3 zusätzlichen Einsprüche sinnvoll sind oder einem nur irgendwelchen Ärger mit dem FA bescheren?
Für schnelle Antwort wäre ich dankbar, da ich morgen abgeben sollte.