Steuererklärung nach Wirtschaftsplan?

  • Muß ich mit der Steuererklärung für meine vermietete ETW warten, bis ich die tätsächlichen Nebenkosten von der Hausverwaltung erhalten habe.(ca. Mai) Oder kann ich die Daten des Wirtschaftsplanes nehmen und die Abweichungen im nächsten Jahr angeben.


    Danke

  • Hallo Andre,


    bei der V+V ist immer das Zahlungsdatum ausschlaggebend.


    Sie können also nur Nebenkosten ansetzen, die Sie auch tatsächlich bezahlt haben. Eine evtl. Nachzahlung oder Guthaben aus der Jahresabrechnung schlägt sich ebenfalls nur im Jahr der Zahlung nieder.


    Sie zahlen wahrscheinlich ein sogenanntes monatliches Hausgeld oder Wohngeld an die Hausverwaltung. Diese Zahlungen sind absetzbar (abzüglich einer darin enthaltenen Instandhaltungsrücklage). Sofern Sie im Jahr 2004 die Abrechnung für 2003 erhalten haben, können Sie die NZ für 2003 absezten bzw. müssen ein evtl. Guthaben abziehen.


    Gruß Siggi

  • Hallo Siggi,


    Deine Antwort ist zwar schon etwas älter, aber immer noch richtig.
    Ich praktiziere das auch so seit Jahren. Dissens ist jetzt mit dem FA entstanden, über die Frage, wo denn das Ergebnis der Abrechnung des Verwalters aus dem jeweiligen Vorjahr erfasst werden soll.
    Ich habe es immer in der Zeile 7 der Anl.V erfasst, sowohl Erstattungen als auch Nachzahlungen, weil es sich zumindest bei Erstattungen um die zusammengefasste Erstattung von unterschiedlichen Kostenarten handelt.
    Das FA ist der Auffassung, die Erfassung solle in Zeile 54 Verwalterkosten erfolgen, kann aber dafür auch keine zwingende Vorschrift angeben ebensowenig, wie ich für meine Auffassung.


    Gibt es irgendwo entsprechende Hinweise?

  • Hallo Jürgen,


    ich halte es wie das Finanzamt, Zeile 54. Hinweise dafür, was nun richtig ist, weiß ich auch nicht, allenfalls die Ausfüllanleitung zur Anlage V. Für mich stellt sich die Anlage so vor, vorne die Einnahmen, hinten die Ausgaben.


    In Zeile 7 trage ich nur die Nebenkosten-VZ des Mieters ein zuzüglich der NK-Nachzahlung des Mieters bzw. abzüglich des Guthabens des Mieters.


    In Zeile 54 trage ich die gesamten Kosten der Hausverwaltung abzüglich der Instandhaltungsrücklage ein.


    Trotzdem finde ich das Verhalten des Finanzamts sehr penibel, bei uns ist es dem Bearbeiter nicht so wichtig, in welche Zeile man seine Ausgaben oder Einnahmen einträgt, Hauptsache man kommt zum richtigen Ergebnis.
    Da kann man schon durchaus mal eine Einnahmespalte mit einem Minus davor als Ausgabe kenntlich machen und umgekehrt.


    Viele Grüße


    Siegi


  • Hallo,


    heißt das, Sie tragen das sog. Hausgeld (ohne Instandhaltungsrücklage) als Summe unter "Verwalterkosten" ein, ohne eine Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten vorzunehmen?
    Das würde die Sache natürlich extrem vereinfachen, wenn das FA das so akzeptiert, zumal man dann nicht wirklich die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung abwarten muss.


    Gruß
    Xelos


    Gruß
    Xelos

  • Hallo,


    da bin ich anderer Meinung! Man sollte unbedingt die richtige Wohngeldabrechnung abwarten, denn dort sind z.B. auch die Einnahmen aus der Instandhaltungsrücklage ausgewiesen, bei der ZASt + Sioli angerechnet werden kann. Außerdem muss der Verwalter auch die Entnahmen aus dieser Rücklage, die für Instandhaltungen ausgegeben werden ausweisen, die dann wieder in die Ausgaben einfließen. Wenn man verfrüht seine Steuererklärung macht, wird entweder das Finanazamt nachfragen oder man riskiert sogar, dass Ausgaben verloren gehen!


    Als Eigentümer haben Sie doch ggf. Einfluss auf den Zeitpunkt der Wohngeldabrechnung!


    Ulli

  • Abrechnungszeitpunkt ist bei uns immer de 31.03.
    Schlussendlich zugesandt bekomme ich den Wirtschaftsplan dann erst Ende Juni.
    D.h. die Abrechnung die mir aktuell vorliegt geht vom 01.04.2005 bis 31.03.2006.
    Demnach müsste man für die Steuererklärung 2006 ja zwei Abrechungen berücksichtigen: Jan-März die alte von 2006 und April-Dezember die noch ausstehende von 2007 ?