Was tun bei Vorladung zum FA

  • Hallo,


    habe heute vom Finanzamt einen Brief bekommen mit folgendem Inhalt:


    "in der vorgenannten Angelegenheit ist eine Besprechung erforderlich. Ich bitte Sie deshalb zur Auskunftserteilung über Werbungskosten innerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache vorzusprechen und folgende Unterlagen mitzubringen: Originalbelege der Arbeitsmittel.
    Die Berechtigung des Finanzamtes zu dieser Anordnung ergibt sich aus §§ 93 und 97 der Abgabenordnung(AO)- i.V. mit § 249 Abs. 2 AO - mit § 365 AO -"


    Was bedeutet dass? Als besonders ängstlicher Steuerzahler möchte ich natürlich nicht in die "Höhle des Löwen" gehen. Könnte ich nicht die Belege einfach schriftlich einschicken, mit dem Vermerk, dass ich aus beruflichen Gründen keine Zeit habe während der üblichen Öffnungszeiten vorzusprechen?


    Was passiert wenn ich nicht mehr alle Originalbelege finde? Die Kopien lagen ja beim FA vor.

  • Hallo gelo,


    rufen Sie doch einfach bei Ihrem FA an und fragen nach, ob es zwingend erforderlich ist, persönlich vorzusprechen oder ob es ausreichend ist, die Rechnungs-Originale per Einschreiben zu senden, wegen Arbeitszeit, Dienstreise usw..


    M.E. möchte das FA nur prüfen, ob Sie die erklärten Arbeitsmittel auch selbst gekauft haben.
    Die Originalbelege sollten Sie schon alle vorlegen können, außer - Sie können den Verlust durch "höhere Gewalt, z.B. Wasserschaden, Brand usw. begründen.