Berichtigung USt-VA für Dez 04 ?

  • Hallo,


    ich bin verpflichtet monatlich die USt-Voranmeldungen abzugeben (ohne Dauerfristverlängerung) und habe die Ist-Versteuerung.

    Nun habe ich Rechnungen, die ich im Dez 2004 bekommen, aber erst in 2005 bezahlt habe. Diese wurden im Januar 2005 incl. Steuer gebucht.

    Nun habe ich gelesen, das man die Vorsteuer auf solche Rechnungen noch im alten Jahr buchen kann/muss und den eigentlichen Rechnungsbetrag ohne Vorsteuer zum Zeitpunkt der eigentlichen Bezahlung (also im neuen Jahr).


    Nun meine Fragen:
    1. Muss ich das wirklich zwingend so machen oder kann ich die Rechnungen auch komplett mit Vorsteuer jetzt im Januar buchen?
    2. Ist im Fall einer Berichtigung unbedingt eine berichtigte USt-VA für Dez 2004 abzugeben oder reicht es, die Buchungen zu berichtigen und die "neuen" Werte in der Jahres-Umsatzsteuererklärung für 2004 einzutragen?
    3. Muss eine berichtigte USt-VA auch bis zum 10. des darauffolgenden Monats abgegeben werden oder spielt dabei der Zeitpunkt keine Rolle mehr?


    Vielen Dank schon mal für alle Antworten.


    Viele Grüße


    thomail