Zeile 21 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

  • hallo,


    habe die Position erstmalig auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen bekommen. Kann damit gar nichts anfangen. Das Programm gibt mir nur den Hinweis, unter Werbungskosten die Kosten geltend zu machen ???

  • Hallo Eesi,


    aufgrund Ihrer Tätigkeit z.B. mit Einsatzwechseltätigkeit/Dienstreisen/Fahrtätigkeit oder als Leiharbeitnehmer hat Ihnen Ihr AG steuerfreie Verpflegungszuschüsse gewährt.
    Deshalb sollten Sie auch bei den Werbungskosten die Tätigkeit angeben und die daraus entstandenen tatsächlichen Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

  • An diesem Punkt bin ich auch grad ins stocken geraten. Damit ist also gemeint, das ich die Seite mit dem Verpflegungsmehraufwand ausfülle? Oder muß ich noch etwas ausfüllen, damit das nicht steuerpflichtig wird? Danke

  • Hallo,


    ich bin auch auf die obige Meldung von WISO gestossen und bin nicht so ganz schlau daraus geworden.


    Da ich beruflich relativ viel - auch im Ausland - unterwegs war (ca. 50 Tage) habe ich von meinem Arbeitgeber die dafür gesetzlich vorgeschlagenen Höchstbeträge für steuerfrei Verpflegungszuschüsse erhalten.


    Muss ich jetzt wirklich alle 30-40 Dienstreisen im Detail aufführen, damit diese unter Punkt 21 eingetragen steuerfreien Verpfelgungszuschüsse auch nicht zum Bruttoeinkommen dazugerechnet werden?


    Das ganze ist doch sehr Umständlich, teilweise sind die einzelnen Dienstreisen für mich gar nicht mehr oder nur sehr schwierig zu ermitteln, da ich von diesem Thema doch etwas überrascht worden bin.


    Bis jetzt habe ich meine Steurerklärung mit WISO immer in 1 Stunde fertig bekommen - jetzt bräuchte ich dafür vermutlich einen ganzen Tag. Auch für den Finanzbeamten wird es vermutlich entsprechend kompliziert.


    Vielen Dank für eine INfo zu diesem Thema!

  • Hallo Thorsten,


    kennen Sie zufällig den Spruch "Wer das eine will, muß das andere mögen"?


    Das soll nur heißen, Sie müssen gar nichts.
    Aber wenn Sie vielleicht alle Dienstreisen ins Programm eintragen, könnte sich Ihre Steuererstattung erhöhen.
    Na klar macht das alles etwas mehr Arbeit, aber wenn ich dafür mehr erstattet bekomme - jeder hat dazu eine andere Einstellung und keine Sorge, die Finanzbeamten werden dafür sehr gut bezahlt und unser Finanzminister freut sich.

  • Hallo Fruehlung,


    ist mir schon klar, dass das ganze nicht durch das WISO Sparbuch geändert worden ist.


    Ich habe die letzten Jahre auch von meinem Arbeitgeber entsprechende Verpflegungszuschüsse erhalten, nur sind diese bisher nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden. Damit habe ich auch die Dienstreisen nicht alle aufführen müssen.


    Wenn ich das ganze jetzt richtig verstanden habe muss ich, um die Verpflegungszuschüsse nicht versteuern zu müssen alle Dienstreisen einzeln aufführen?(d.h. ich habe genau immer für alle Dienstreisen den möglichen Höchstbetrag erstattet bekommen)


    Vielen Dank & viele Grüsse,


    Thorsten


    P.S.: Ich hab nur von manchen Politkern immer so gehört dass das Thema Steuererklärung einfacher werden soll, ...

  • Hallo Thorsten,


    >>>>...Wenn ich das ganze jetzt richtig verstanden habe muss (nein, Sie können) ich, um die Verpflegungszuschüsse nicht versteuern zu müssen(nein, Sie können - sonst müssen Sie es versteuern) alle Dienstreisen einzeln aufführen? (nein, Sie können) (d.h. ich habe genau immer für alle Dienstreisen den möglichen Höchstbetrag erstattet bekommen)...<<<<


    Dann sind Sie tatsächlich der erste Arbeitnehmer in meiner langjährigen Tätigkeit, der immer für alle Dienstreisen den möglichen Höchstbetrag (aus steuerlicher Sicht) erstattet bekommen hat, auch bei Auslandsdienstreisen.


    >>>>...Ich hab nur von manchen Politkern immer so gehört dass das Thema Steuererklärung einfacher werden soll, ...<<<<
    Diese Leutchen brauchen doch auch Ihre Daseinsberechtigung und erzählen viel, wenn der Tag lang ist...und bald kommt der Osterhase...
    Das ist nur meine persönliche Meinung.


    Entscheiden müssen Sie natürlich selbst.

  • Hallo zusammen,


    um es nochmal kurz zusammenzufassen:


    Der Gesetztgeber möchte überprüfen, ob Arbeitnehmer, welche Reisekosten als Werbungskosten absetzen möchten diese nicht bereits von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen haben. Damit würden diese Ausgaben ja 2x erstattet werden (1x AG, 1x FA).


    Lt. Aussage eines Finanzamt-MA müssen Arbeitnehmer die nicht mehr Ausgaben hatten, als sie bereits von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, diese Kosten nicht extra nochmal als Werbungskosten angeben, da unter dem Strich ja nichts rauskommen würde.


    Wenn aber der Arbeitnehmer mehr Ausgaben geltend machen kann, als er vom Arbeitgeber erhalten hat, dann lohnt sich natürlich die Eingabe sämtlicher Dienstreisen (wobei hierunter alle "auswärtigen" Dienstreisen fallen, was nicht gleichbedeutend mit "Ausland" ist !)


    Solten Sie aber weniger Ausgaben aus Ihren Dienstreisen errechnen als Sie vom Arbeitgeber erhalten haben, dann hätten Sie laut WISO Programm-Hinweis mehr Einnahmen als Ausgaben, was dann natürlich versteuert würde (wobei diese Konstellation wohl eher die Ausnahme darstellt)...


    Fazit: haben Sie mehr Ausgaben, dann machen Sie sich die Mühe, ansonsten sparen Sie sich die Zeit !


    MfG
    hoppla2

  • Hallo Hoppla2,


    das war endlich mal eine klare und einfache Antwort.


    Ich habe nicht mehr Ausgaben für die Dienstreisen als, ich sowieso schon von meinem Arbeitgeber erhalten habe-und werde deshalb die Dienstreisen nicht einzeln aufführen.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der einzige Arbeitnehmer bin, bei dem dies zutrifft.


    Mich hat einfach der Hinweis im WISO-Sparbuch, der auch nicht näher erläutert wird, sehr irritiert.
    (was sich sicherlich auch an der Anzahl der Zugriffe zu diesem Thema zeigt)


    Wäre der Satz - falls sie keine höheren Ausgaben für Dienstreisen geltend machen wollen, als sie bereits vom Arbeitgeber erstattet bekommen haben, ist eine detaillierte Auflistung aller Dienstreisen nicht notwendig - im Hinweis aufgeführt gewesen, wäre die Situation komplett eindeutig und verständlich gewesen.


    Fruehling
    Mir war auch durchaus klar, dass ich nicht gezwungen bin irgendwelche Werbungskosten anzugeben. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich die erstmals auf der Lohnsteuerkarte aufgeführten Verpflegungszuschüsse(Zeile 21) versteuern muss, sollte ich die Dienstreisen nicht einzeln aufführen.


    Viele Grüsse & Vielen Dank für alle Antworten,


    Thorsten

  • hoppla2
    Auch von mir herzlichen Dank für die klare (und befriedigende) Antwort!! ;)
    Genau wie ThorstenM bin ich über den - für mich wirklich zum Missverständnis nur einladenden ?( - Hinweis von WISO gestolpert und habe schon ähnliche Befürchtungen gehegt....
    Kann man denn den WISO-Jungs da noch irgendwie einen zärtlichen Hinweis zur Programmverbesserung :thumbup: geben?


    Gruß an alle von einem, der erleichtert festgestellt hat, daß er nun doch nicht ca. 40 Dienstreisen (viele auch ins Ausland) aufführen muß (bzw. kann), wenn er nicht die (an sich ja auch als steuerFREIER Verpflegungsmehraufwand bezeichneten) Zahlungen versteuern will....


    :D
    layup_leo

  • Welche (Gesetzes)Änderungen betrifft das hier denn?


    Bei mir ist das für 2008 auch erstmals auf der jährlichen Bescheinigung erschienen und ich habe KEINE Ahnung, wie sich der Betrag zusammensetzen soll. Außerdem sind sämtliche Belege, die ich für eine Aufstellung benötigen würde, zur Erstattung beim Arbeitgeber eingereicht worden.


    Auch wenn ich nach dem Lesen dieses Threads etwas "beruhigter" bin, so bleibt dennoch der Hinweis im Sparbuch, daß ich doch Ausgaben erfassen soll...

  • Muss ich jetzt wirklich alle 30-40 Dienstreisen im Detail aufführen, damit diese unter Punkt 21 eingetragen steuerfreien Verpfelgungszuschüsse auch nicht zum Bruttoeinkommen dazugerechnet werden?


    Nein, du musst nicht, und die werden auch nicht deinem Bruttoeinkommen zugerechnet.


    Nur wenn dein tatsächlich nachgewiesener Aufwand laut Belegen höher ist, wie dein AG erstattet, so wird es eben verrechnet und von der Differenz bekommst die Steuern zurück.


    MfG Günter