Gesetzlich vorgeschriebene Belege ??

  • Hallo,


    nachfolgend ein kurzer Auszug aus der Seite <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.elster.de">http://www.elster.de</a><!-- w --> :


    Zur elektronischen Übertragung Ihrer Einkommensteuererklärung füllen Sie mit Hilfe eines Steuerprogramms Ihre Steuererklärung aus und übertragen diese elektronisch über den entsprechenden Button oder Menüeintrag in Ihrer Software. Nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung der Daten wird die so genannte Komprimierte Steuererklärung gedruckt. Unterschreiben Sie die Komprimierte Steuererklärung und schicken Sie diese zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen¹ Belegen an das zuständige Finanzamt.


    ¹Hinweis
    Gesetzlich vorgeschriebene Belege sind: z.B. Lohnsteuerkarte, Spendenbescheinigungen, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 EStDV.


    Kann mir jemand sagen um welche Belege es sich hierbei genau handelt ? Lohnsteuerkarte / -bescheinigung ist klar, ebenso z.B. Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen, aber was ist z.B. wenn ich erstmals Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit geltend machen will? Muss ich dann ggf. ein Fahrtenbuch mitliefern ?


    Ich kann es irgendwie nicht so recht glauben, dass das FA einem zunächst mal alles "abkauft", bloss weil die Erklärung online abgegeben wird.


    Herzlichen Dank für Eure Hilfe,


    Thomas